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Nwz-Gastbeitrag Das System überdenken

Rolf Bruns

Zetel - Das Gute der Krise und den damit einhergehenden Beschränkungen, sofern dieser Ausdruck erlaubt sei, ist, dass sie Zeit zur Reflexion einräumt. Im Idealfall ermöglicht sie uns zu erkennen, welche Dinge wirklich wichtig sind, und was sich nach der Krise ändern muss. Drei Sachverhalte aus dem beruflichen Umfeld des Autors mögen dieses erläutern.

Desinfektionsmittel

Apotheken stellen nun wieder Desinfektionsmittel her und leisten so – neben Ihren anderen Aufgaben – einen wichtigen Beitrag zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus. Sie helfen, die Lücken zu schließen, die durch die gesteigerte Nachfrage entstanden sind und die in der Kürze der Zeit die chemische Industrie nicht zu schließen vermag. Warum haben die Apotheker das nicht von Anfang an getan? Die Antwort: Weil ein bürokratisches Ungetüm namens „Europäische Biozidverordnung“ aus dem Jahre 2016 das verhinderte.

Diese Verordnung untersagte es Apothekern unter Androhung hoher Ordnungsgelder, in ihren Betrieben Desinfektionsmittel selbst herzustellen und auch in Ihren Apotheken einzusetzen. Es ist nicht so, dass die vor 2016 in den Apotheken hergestellten Desinfektionsmittel gegenüber den Erzeugnissen der chemischen Industrie qualitativ schlechter, weniger wirksam oder umweltbelastender waren. Ihr einziger Makel: fehlende Zertifizierung. Eine Zertifizierung nach dieser Verordnung muss europaweit erfolgen, die Kosten dafür gehen in die Tausende. Zu viel für eine einzelne Apotheke. Diese Verordnung ist seit zwei Wochen ausgesetzt. Brauchen wir sie zurück, wenn die Krise überwunden worden ist?

Rabattverträge

Jeder gesetzlich Krankenversicherte kennt das Ärgernis der Rabattverträge, sofern er dauerhaft Medikamente einnehmen muss. Seit dem Jahre 2007 entscheiden nicht mehr der Arzt oder der Apotheker, welches Medikament von welcher Firma ein Patient für seine Erkrankung erhält, sondern es muss – bis auf sehr begründete Ausnahmen – das Medikament des Herstellers verordnet werden, mit dem die Krankenkasse einen „Rabattvertrag“ unterhält. Die Krankenkasse erhält für jede abgegebene Packung des Rabattpartners Geld von dem Hersteller zurück, von Preisnachlässen bis zu 87 Prozent ist die Rede. Es kommen so rund 4,4 Milliarden Euro pro Jahr an Einsparungen zusammen.

Der so erzeugte Kostendruck auf die pharmazeutische Industrie ist aber ein wichtiger Baustein für eben jene Probleme, mit denen wir jetzt kämpfen: Lieferengpässe, Verlagerung der Produktion in asiatische Billiglohnländer.

Schon in den Zeiten vor der Corona-Epidemie führte das dazu, dass Patienten häufig nicht oder nur unzureichend versorgt werden konnten. Die Produktion von Arzneimitteln in Europa, auch von so wichtigen wie Antibiotika, ist so gut wie verschwunden. Die Rabattverträge sind von vielen Kassen zurzeit ausgesetzt worden; eigenverantwortliches ärztliches und apothekerliches Handeln zur Versorgung der Patienten ist wieder möglich. Brauchen wir die Rabattverträge zurück, wenn die Krise überwunden worden ist?

Bezahlung

Ich möchte in diesem Zusammenhang nicht über die Bezahlung der akademischen Heilberufe reden. Mein Thema sind die Gehälter der Menschen, die quasi im Maschinenraum des öffentlichen Gesundheitswesens stehen, ohne die nichts funktionieren würde: Krankenschwestern, Altenpfleger, Arzt- oder Apothekenhelferinnen. Diese Menschen sorgen gerade in Zeiten der Krise tagtäglich dafür, dass unser Gesundheitswesen nicht zusammenbricht, und darüber hinaus tun sie das mit Empathie und Menschlichkeit.

<p>            Autor dieses Textes ist Autor Dr. Rolf Bruns. Der 51-Jährige Apotheker aus Zetel ist  im Vorstand des Apothekerverbands Niedersachsen.  (Foto: Rosendahl)         </p>

Autor dieses Textes ist Autor Dr. Rolf Bruns. Der 51-Jährige Apotheker aus Zetel ist im Vorstand des Apothekerverbands Niedersachsen. (Foto: Rosendahl)

Es wird ihnen dafür zurzeit auch medienwirksam viel Politikerlob zuteil. Nur: Worte sind wohlfeil. Ein jeder möge sich einmal die Tarifgehälter der genannten Personenkreise ansehen. Diese sind darauf ausgelegt, dass sie bestenfalls eine Ergänzung des Familieneinkommens darstellen können. Gut – diese Gehälter werden mittelbar oder unmittelbar über die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse von der Gesellschaft finanziert. Aber: Die gesetzliche Krankenkasse hat mit ihren strukturellen Maßnahmen der vergangenen zwanzig Jahre auf das Primat der Effizienz gesetzt. Effizienz bedeutet in der Sprache der Kostenträger aber in nichts anderes als Kosteneinsparungen. Da gleichzeitig ein großer Teil der öffentlichen Daseinsfürsorge in die Hände privater Kapitalgesellschaften, deren Maxime die Gewinnoptimierung ist, gelegt wurde, steigen diese Gehälter nicht, werden häufig unterschritten und rangieren im unteren Bereich der Einkommensskala. Kann das so bleiben, wenn die Krise überwunden worden ist?

Deutschland verfügt über eines der besten öffentlichen Gesundheitssysteme der Welt. Die im internationalen Vergleich relativ geringe Mortalität der Corona-Patienten ist auch ein Ausdruck dieses Systems. Wir sollten die Zeit der verordneten Ruhe nutzen, um zu überlegen, wie wir unser Gesundheitssystem für die Zukunft positionieren wollen.

Neue Finanzierung

Eine Rückkehr zum Status quo ante wäre eine schlechte Option. Es sollte allen klar sein, dass ein leistungsfähiges Gesundheitswesen nicht weiter kaputtgespart und durch überflüssige Bürokratie und Dokumentationspflichten überreguliert werden darf. Eine gute Einsicht zum Erhalt und zur Weiterentwicklung unseres Gesundheitswesens wäre es, dass die nach der Krise notwendigen Maßnahmen nicht zum Nulltarif zu haben sein werden.

Ideen für eine andere Finanzierung des öffentlichen Gesundheitssystems sollten auf die Tagesordnung – zum Beispiel eine über alle Lohn- und Einkommensarten erhobene „Gesundheitssteuer“ anstelle der aufgrund des demografischen Wandels ohnehin nicht mehr lange tragfähigen umlagefinanzierten prozentualen Belastung fast ausschließlich der abhängig Beschäftigten. Zeit und Muße zum Nachdenken wäre jetzt genug.

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