Das Unglück auf der Loveparade vor fünfeinhalb Jahren wird wohl nicht in einem Strafprozess aufgearbeitet. Das Duisburger Landgericht lehnte es ab, die Anklage zur Hauptverhandlung zuzulassen. Ein Schlag ins Gesicht der Angehörigen der 21 Todesopfer. Schon Wochen nach dem Unglück im Sommer 2010 schien doch klar zu sein, was passiert ist: Die Loveparade schlampig geplant, dann schlecht überwacht – hinzu kam ein chaotischer Polizeieinsatz. Und nun? Soll niemand schuld gewesen sein.
Es war eine überforderte Staatsanwaltschaft am Werk, die sich auf das Gutachten eines britischen Sachverständigen stützte. Nur dessen Expertise ließ viel zu viele entscheidende Fragen unbeantwortet. Man hätte einen zweiten Gutachter zurate ziehen müssen. Doch das blieb aus.
Und die Angst vor einem Prozess, der ohne Urteil bleibt, war offenbar größer als die Pflicht gegenüber den Hinterbliebenen. Der Preis für die Angehörigen der Opfer ist nun ein doppelter. Erst haben sie ihre Liebsten verloren – und nun den Glauben an das deutsche Justizsystem.
