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Bibber-Wetter Kalt und frostig: Was, wenn ich schon auf Sommerreifen bin?

Winterreifen sind gesetzlich vorgeschrieben bei winterlichen Straßenverhältnissen, unabhängig von der Faustregel «Von Oktober bis Ostern».

Winterreifen sind gesetzlich vorgeschrieben bei winterlichen Straßenverhältnissen, unabhängig von der Faustregel «Von Oktober bis Ostern».

Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-tmn/dpa

München (dpa/tmn) – Von Oktober bis Ostern auf Winterreifen zu fahren – das ist eine oft zitierte Faustregel. Rechtlich hat sie keine Relevanz, so der ADAC. Wenn es etwa aktuell schneit oder es glatt auf den Straßen wird, müssen Winterreifen am Auto sein. Sonst droht ein Bußgeld ab 60 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Auch mit der Versicherung kann es Probleme geben. So könnte eine Kaskoversicherung etwa nach einem Unfall wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen kürzen. Und Ärger mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung könnte es bei einem unverschuldeten Unfall geben, da man sich je nach Einzelfall laut ADAC ein Mitverschulden anrechnen lassen müsse.

Denn die sogenannte situative Winterreifenpflicht in Deutschland verlangt stets Winterreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen. Daher rät der Autoclub allen, die nun schon auf Sommerreifen unterwegs sind: Das Auto bei winterlichen Wetter- und Straßenverhältnissen stehen lassen und etwa öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Oder eben die Winterreifen wieder aufziehen.

Winterreifen im Sommer

sind

nicht verboten

Den ganzen Sommer über mit Winterreifen zu fahren, wäre dagegen prinzipiell nicht verboten – aber auch nicht ratsam. Denn im Warmen können die Winterpneus richtig gefährlich werden. Denn sie nutzen sich dann nicht nur schneller ab, sondern sorgen unter anderem auch für wesentlich längere Bremswege.

Wer weder im Sommer noch im Winter bei extremen Wetterbedingungen unterwegs sein will, kann auch über Ganzjahresreifen nachdenken, die ebenfalls für den Wintereinsatz zugelassen sind.

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