DELMENHORST - Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat das Ermittlungsverfahren gegen Oberbürgermeister Patrick de La Lanne wegen eines Verdachts der Vorteilsnahme im Amt eingestellt. Dies habe die Staatsanwaltschaft laut Aussagen der Stadt de La Lanne am Dienstag schriftlich mitgeteilt.

Aufgrund einer anonymen Anzeige war das Verfahren Anfang März 2012 eingeleitet worden. Die Verwaltung hatte Eintrittskarten für ein Kammerkonzert im Theater „Kleines Haus“ anlässlich der Einweihung des Foyers am 8. November 2011 verteilt und bezahlt. De La Lanne fühlt sich durch die schnelle Einstellung des Verfahrens in seiner Einschätzung bestätigt, dass „er und die Stadt sich korrekt und einwandfrei verhalten haben“. Der Rathauschef, der an dem Abend der Eröffnung das Grußwort sprach, hatte seine Eintrittskarte für das Konzert „am gleichen Tag in kompletter Höhe privat bezahlt“. „Daher hatte ich von Anfang an alle Vorwürfe der anonymen Anzeige in vollem Umfang widerlegt“, sagt de La Lanne.