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Mit dem Mitgliederbegehren sollte ursprünglich eine Hauptversammlung erzwungen werden. Ziel war die Abwahl des Vorsitzenden Jens Büsselmann.
Der Vorsitzende Jens Büsselmann wollte zu seinem weiteren Vorgehen keine genauen Angaben machen. Er werden die Forderung satzungsgemäß behandeln.
Laut Satzung können zehn Prozent der stimmberechtigten Mitglieder eine Versammlung erzwingen. Einen Termin gibt es noch nicht.
DER TERMIN VOR WEIHNACHTEN KONNTE LEIDER NICHT GEHALTEN WERDEN. ES FEHLT DIE ENTSCHEIDUNG DES AMTSGERICHTS.