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Klimawende, Energiewende - und Wärmewende: Immer geht es darum, künftig keine klimaschädlichen Gase mehr zu produzieren. Im Wärmesektor soll Fernwärme eine wichtige Rolle spielen.
Klimawende, Energiewende - und Wärmewende: Immer geht es darum, künftig keine klimaschädlichen Gase mehr zu produzieren. Im Wärmesektor soll Fernwärme eine wichtige Rolle spielen. Der Weg zur Klimaneutralität ist allerdings noch weit.
Nun liegen die Baugenehmigungen für zwei Windparks im Wangerland vor. Der Baubeginn ist jedoch noch offen.
2448 Anteile am Bürgerwindpark zwischen Waddewarden und Haddien sind zu vergeben. Anteile zeichnen können alle Wangerländer ab 18 Jahren.
Das passt: 300 Beitrittserklärungen inklusive sonstiger Unterlagen hatten die Vorstandsmitglieder für den Info-Abend der Genossenschaft Bürgerwind e.G. in Horumersiel vorbereitet. Abnehmer für das Material gab es auf jeden Fall, denn ...
Der Naturschutzbund hatte per Eilantrag die Windparkpläne im Wangerland auf zwei Flächen gekippt. Doch die Betreiber sind optimistisch, dass sie doch noch bauen können.
2448 Anteile zu jeweils 500 Euro sind zu zeichnen. Berechtigt sind Wangerländer ab 18 Jahren.
Nicht nur von der Energiewende reden, sondern daran teilnehmen, können die Menschen im Wangerland. Denn Bis zum 18. November können Bürger der Genossenschaft Bürgerwind beitreten.
1,22 Millionen Euro – das entspricht 51 Prozent am Windpark Wangerland – muss die Genossenschaft bis Mitte Dezember aufbringen. Ab 21. Oktober können Interessierte ihre Anteilswünsche einreichen.
Es geht voran mit der Bürgerbeteiligung am Windpark Wangerland: Am 26. September hat sich die Genossenschaft „Bürgerwind Wangerland“ gegründet. Wangerländer können nun beitreten.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat einen Eilantrag des Nabu gegen die Genehmigung bestätigt. Eine Entscheidung in der Hauptsache kann sich über Jahre hinziehen.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die beiden Windparks Tettens und Hohenkirchen auf Eis gelegt. Grund sind mangelhafte Untersuchungen zum Vorkommen der Rohrweihe.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat dem Nabu Niedersachsen Recht gegeben. Das Gericht stellt zwei gravierende Fehler fest, die dazu führen, dass die vom Landkreis ausgesprochenen Genehmigungen voraussichtlich rechtswidrig sind.