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Ein Bad Zwischenahner war wegen Vergewaltigung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte das Opfer mit einem Büstenhalter gefesselt. Der Bundesgerichtshof revidierte nun dieses Urteil.
Die Tossenserin will jedoch in die Berufung beim Landgericht gehen. Die Beklagte muss den Großteil der Gerichtskosten tragen.