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Der Prozess läuft vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts. Es geht um den Missbrauch der Nichte. Es sollen etliche Zeugen vernommen werden.
Eine 50-Jährige ist im Kreis Cloppenburg verunglückt. Den Beamten an der Unfallstelle erzählt die Niederländerin, dass sie ihren Mann im Bett stranguliert habe.
Das halbe Haus war damals abgebrannt. Die Wohnung war der Frau zugesprochen worden.
Ein Motiv für die Tat kam beim Prozess nicht zum Vorschein. Der 36 Jahre alte Mann hatte den Rentner getreten und geschlagen. Nun muss er ins Gefängnis.
Der 19-Jährige ist den Gerichten seit Langem bekannt: Zuletzt war er in ein Firmengebäude eingebrochen, hatte dort einen Autoschlüssel gestohlen – und das dazugehörige Auto zu Schrott gefahren.
Der Beschuldigte leidet unter einer paranoiden Schizophrenie. Sein Bruder verhinderte Schlimmeres.
Das Opfer entlastete die Angeklagten. Auch die Staatsanwaltschaft plädierte auf Freispruch.
Die Beschuldigten sollen auch Minderjährige mit Stoff „versorgt“ haben. Die Prozessparteien treffen sich zu einem offenen Rechtsgespräch.
Das Urteil gegen den Vergewaltiger ist nun rechtskräftig. Er muss ins Gefängnis und dann in die Psychiatrie.
Gegen den Strafbefehl kann Einspruch eingelegt werden. Dann geht es von vorne los.
ES HABE MORDDROHUNGEN GEGEBEN. DIE ZUHÖRER MUSSTEN DEN SAAL VERLASSEN.
DER VORWURF LAUTETE AUF VERSUCHTE VERGEWALTIGUNG. VOR DEM HAUS STEHEN „KINDERSCHÄNDER“-SCHILDER.
DAS VERFAHREN WEGEN VERSUCHTER VERGEWALTIGUNG WURDE WIEDER AUSGESETZT. DER ANGEKLAGTE MUSS PSYCHIATRISCH UNTERSUCHT WERDEN.