Auf dieser Seite finden Sie alle aktuellen Artikel und Fotostrecken zum Thema "STAATSANWALTSCHAFT BUTJADINGEN".
Dem 38-Jährigen aus Butjadingen wird vorgeworfen, sich an seiner Ex-Frau vergangen zu haben. Jetzt fordert das Gericht allerdings ein Gutachten über die Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Opfers.
Der 49-Jährige hatte 2009 seine Hofeinfahrt pflastern lassen, aber nicht bezahlt. Dazu wäre er aber in der Lage gewesen, so das Gericht.
Der 60-jährige Niederländer hatte einen Schlaganfall erlitten. Erst am Montag war er wieder verhandlungsfähig.
Die Tossenserin will jedoch in die Berufung beim Landgericht gehen. Die Beklagte muss den Großteil der Gerichtskosten tragen.
Vor Gericht gab es bislang kaum Erfolg. Eingestellten wurde die Ermittlungen wegen des tödlichen Badeunfalls.
Die Entscheidung soll am 14. Januar verkündet werden. Die Beklagte habe es an der erforderlichen Sorgfaltspflicht fehlen lassen.
Der Beschuldigte verschwieg einen Druckfehler im Fahrzeugschein. Er muss jetzt 1700 Euro zahlen.
Ob es zu neuen Ermittlungen in der Tourismus-Servicegesellschaft kommt, muss abgewartet werden. Die Prüfung steht noch aus.
MEENT BRUNCKEN SCHEIDET AUS. ROBERT KOWITZ WIRD GESCHÄFTSFÜHRER.
ES LASSE SICH KEIN ANHALTSPUNKT FÜR EINE STRAFTAT FINDEN. EIN FÖRMLICHES ERMITTLUNGSVERFAHREN IST ERST GAR NICHT EINGELEITET WORDEN.
JOHANNES CASSENS GLAUBT, DASS DIE LAGUNE NICHT KORREKT GEREINIGT WURDE. DIE SICHTTIEFE SEI NICHT AUSREICHEND. ER HABE DAS ANGEMAHNT.
DER JUNGE AUS SACHSEN WAR VIER JAHRE ALT. DIE POLIZEI HAT IHRE ERMITTLUNGEN NOCH NICHTABGESCHLOSSEN.
NÄHERES KANN DIE STAATSANWALTSCHAFT NOCH NICHT MITTEILEN. DER ANWALT VON CASSENS SIEHT AUCH DIE ZWEITE KÜNDIGUNG ALS RECHTLICH HALTLOS.