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Fälle, in denen die Angeklagten aus Südoldenburg den Senioren Wundermittel gegen alles versprochen haben sollen, werden fallengelassen. Dafür prüft das Gericht eine verdächtige „Geld-zurück-Garantie“.
Gewerbsmäßiges Dealen konnte nicht nachgewiesen werden. Zwei Fälle gab der Angeklagte zu.
VON 2003 BIS 2007 WURDE AUCH AN SONN- UND FEIERTAGEN GEARBEITET. JETZT MUSS DER UNTERNEHMER STRAFE ZAHLEN.
Der 42-Jährige war der Hauptverantwortliche. Weil seine Ehefrau nur pro forma die Geschäftsführerin der Firma war, konnte ihr Verfahren eingestellt werden.