Auf dieser Seite finden Sie alle aktuellen Artikel und Fotostrecken zum Thema "Verband Sozialer Wettbewerb".
Um die Preise von Waren besser beurteilen und vergleichen zu können, muss der Verkaufspreis und Pfandbetrag getrennt angegeben werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Es kann verwirrend sein: Ist der im Laden oder in der Werbung ausgewiesene Preis inklusive Pfand? Der Europäische Gerichtshof deutet an, den Händlern die Entscheidung zu überlassen.
Einer der größten Zankäpfel in der wachsenden Influencer-Branche ist Schleichwerbung. Wann müssen die Männer und Frauen kenntlich machen, dass sie Produkte und Hersteller promoten? Mit Fragen dazu hat sich jetzt der Bundesgerichtshof ...
Einer der größten Zankäpfel in der wachsenden Influencer-Branche ist Schleichwerbung. Wann muss kenntlich gemacht werden, dass Produkte und Hersteller promotet werden? Mit Fragen dazu hat sich jetzt der BGH befasst und eine Richtschnur ...
Das Problem klingt simpel: Müssen Lebensmittelhändler ihre Preise in der Werbung inklusive Pfand angeben - oder können sie es genauso separat ausweisen? Rechtlich ist die Lösung aber eine harte Nuss.
Ein Siegel allein reicht nicht: Ist auf einem Produkt oder Werbung ein Testsiegel zu sehen, dann muss auch erkennbar sein, wo die Testergebnisse nachzulesen sind. Das wurde in einem Urteil nun entschieden.
Vor Gericht ging es um eine Produkt-Bewertung bei Amazon. Der BGH betonte: Hier gilt Meinungsfreiheit.
Wer in den sozialen Netzwerken Beiträge über seine Kleidung, eine getestete Creme oder das Lieblingseis veröffentlicht, muss gesetzliche Regelungen beachten – sonst kann es teuer werden. Die NWZ hat mit den Influencerinnen „olali1987“ ...
Darf Bier als „bekömmlich“ bezeichnet werden? Der Verband Sozialer Wettbewerb hatte 2015 eine einstweilige Verfügung gegen eine Brauerei erwirkt und die Werbung mit dem Begriff untersagt. Das Unternehmen klagte dagegen – ohne Erfolg.
Ein Verband sah unlauteren Wettbewerb. Vorbild ist ein Urteil zum Thema Wein.
Mit welchen Begriffen darf man für Bier werben? Mit der Bezeichnung „bekömmlich“ auf jeden Fall nicht. Das entschied nun das Oberlandesgericht Stuttgart – warum ist das so?
Ob man den Gerstensaft als „bekömmlich“ bewerben darf oder nicht, müssen nun Richter des Oberlandesgerichts in Stuttgart entscheiden. Eine Brauerei hält das für eine „reine Qualitätsaussage“, der Verband Sozialer Wettbewerb hat Zweifel.