Hannover - Ein Finanzgeschenk sorgt für Streit. Ab 2014 will der Bund die Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit zu 100 Prozent übernehmen. Diese müssen bislang die Kreise und kreisfreien Städte tragen und bekommen dafür Mittel aus dem Finanzausgleich. Nun will das Land im Haushaltsbegleitgesetz Änderungen beim kommunalen Finanzausgleich durchsetzen. Die Folge: Die Mittel für Kreisaufgaben sinken, die Zuwendungen für die Aufgaben der Gemeinden steigen wegen überschüssiger Mittel im Finanzausgleich.

Während die Pläne von den Kommunen begrüßt werden, läuft der Niedersächsische Landkreistag (NLT) dagegen Sturm. „Das ist ein nicht durchdachter Schnellschuss“, kritisiert NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer. Die Landkreise verlören netto etwa 42 Millionen Euro. Allein die Region Hannover müsse auf 28 Millionen Euro verzichten.

Die Argumentation für die Änderungen sind einfach, die Hintergründe aber kompliziert. In der Vergangenheit mussten die kreisfreien Städte und Kreise die Kosten für die Grundsicherung selber aufbringen. In drei Stufen hat der Bund diese Kosten aber immer mehr übernommen und trägt sie ab dem kommenden Jahr komplett selbst.

Da die Landkreise und kreisfreien Städte für diese Aufgaben kein eigenes Geld mehr aufwenden müssen, sinkt nach der Logik des Finanzausgleichs auch deren Zuschussbedarf – niedersachsenweit sind das rund 62 Millionen Euro. Umgekehrt steigen damit wegen der überschüssigen Gelder die Zuweisungen an die Gemeinden.

„Die kreisangehörigen und die kreisfreien Städte bekommen einen höheren Anteil in der Finanzumlage“, sagt der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Marco Trips: „Wir begrüßen diese Änderung, weil dadurch die kreisangehörigen Gemeinden auch von der Entlastung wegen der Übernahme der Grundsicherung profitieren können.“