Betrifft:
„Wenn Pollen schon im Winter fliegen“ (NWZ vom 1. Februar)Sie erwecken in Ihrem Artikel den Eindruck für den unbefangenen Leser, als seien nur die Hautärzte und Apotheker für die Behandlung von Allergien zuständig. Dies ist nicht korrekt, denn in erster Linie für die Behandlung von Allergien sind selbstverständlich die Allergologen zuständig. Die Zusatzbezeichnung „Allergologie“ ist nicht auf die Fachrichtung der Hautärzte allein beschränkt, sondern auch Kinderärzte, Internisten (Pulmologen) und HNO-Ärzte verfügen über diese Zusatzbezeichnung und sind entsprechend ihrer Facharztausbildung möglicherweise auch schwerpunktmäßig mit der Behandlung allergischer Erkrankungen vertraut. (...) Dr. med. Kuhlicke,HNO-Arzt und Allergologe
Oldenburg
