AMMERLAND - Er wohnt jetzt wieder in seinem Haus, es kommt ihm so viel größer vor, seit die Jungs weg sind. „Ich koch mal einen Tee“, schlägt er müde vor, umständlich kramt er im Küchenschrank nach Zucker, Milch und Keksen. Die Kekse findet er nicht; wenn er doch bloß seine Frau fragen könnte, aber die ist ja auch weg.
Peter Lutvik*, 44 Jahre alt, seufzt. Statistisch gesehen macht er etwas durch, was jeder dritte Ehemann in Deutschland irgendwann einmal durchmacht. Persönlich gesehen steckt er in der größten Krise seines Lebens.
Entscheidung vor Gericht
Zehn Jahre war der selbstständige Kaufmann mit seiner Frau Silvia (39) verheiratet, da teilte sie ihm eines Tages mit, dass sie die Scheidung wolle; sie hatte einen anderen Mann kennengelernt. „Für mich brach eine Welt zusammen“, sagt der 44-Jährige. Er zog vorübergehend zurück zu seinen Eltern, damit seine Frau im Trennungsjahr mit den Söhnen Tom (10) und Lukas (8) im gemeinsamen Haus wohnen bleiben konnte.
Doch nach zehn Monaten brach die Welt ein zweites Mal zusammen für Lutvik: Silvia kündigte an, dass sie mit den Kindern zu ihrem neuen Freund ins Rheinland ziehen wolle, viereinhalb Bahnstunden Richtung Süden.
„Ich lass mir nicht meine Jungs wegnehmen!“, poltert der Vater.
Ein Familiengericht sollte entscheiden, wo die Kinder künftig leben würden: bei ihrer Mutter oder bei ihrem Vater. Im Eilverfahren prüfte der Richter das Betreuungsmodell vom Vater und das von der Mutter, er befragte auch die Kinder. Tom und Lukas erklärten, sie würden lieber beim Vater in der gewohnten Umgebung wohnen bleiben. Der Richter sprach das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter zu.
Vor wenigen Tagen ist Silvia nun mit den Kindern ins Rheinland gezogen, und Peter Lutvik ging zurück in sein großes Haus. Oben in den Kinderzimmern liegen noch die Lego-Autos und die Playmobil-Ritter; die Kinder sagten ihm, sie kämen ja bald wieder.
Es sind vor allem zwei Gründe, auf die der Richter seine Entscheidung stützte. Zum einen stellte er fest, dass die Mutter die Hauptbezugsperson für die Kinder sei, sie war jahrelang gar nicht oder in Teilzeit berufstätig. Zum anderen meldete er Zweifel am Betreuungsmodell des in Vollzeit berufstätigen Vaters an, das auch Verwandte mit einplante. Die Mutter hingegen hatte angekündigt, sie werde im Rheinland nicht arbeiten. Der Richter lobte, sie könne „sich in der ganzen Zeit um das Wohl der Kinder, gerade in der schwierigen Eingewöhnungszeit, kümmern“.
Peter Lutvik stochert wütend mit dem Löffel in seiner Teetasse. „Natürlich war meine Frau jahrelang die Hauptbezugsperson für die Kinder“, schimpft er, „so war das ja abgesprochen zwischen uns: Ich habe das Geld für unsere Familie verdient!“
Traurig sagt er: „Als berufstätiger Vater hast du gar keine Chance.“
185 817 Ehescheidungen
185 817 Ehescheidungen gab es 2009 in Deutschland, 145 656 minderjährige Kinder waren davon betroffen. Die Zahlen stammen aus der Datensammlung des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden, und dort findet sich noch eine weitere Zahl: Wenn Richter das Sorgerecht einem Elternteil allein zusprechen, sprechen sie es elfmal so häufig der Mutter zu wie dem Vater. In Deutschland haben sich deshalb bereits zahlreiche Vereine gegründet, in denen Väter, die von ihren Kindern getrennt leben, gegen Benachteiligungen kämpfen. Die Vereine heißen „Väter helfen Vätern“, „Väternotruf“ oder „Väterrechte“.
In einem Oldenburger Büro sitzt Brigitte Neidhardt, eine kleine, zupackende Frau. Vor ihr liegen Prospekte, auch sie machen Reklame für einen Verein: „Mediation 2001“. Neidhardt sagt: „Wenn es in einer Ehe dieses Lebensmuster gibt, bei dem der Mann Hauptverdiener ist und die Frau sich hauptsächlich um die Kinder kümmert, dann läuft das bei einer Trennung immer zum Nachteil der Frau bei den Finanzen und zum Nachteil des Vaters bei den Kindern.“ Neue Regelungen wie das Unterhaltsreformgesetz oder die Vätermonate würden diesen Automatismus zwar langsam aufbrechen, „aber das hilft heutigen Scheidungspaaren natürlich noch nicht“, weiß Neidhardt.
In den Prospekten auf dem Bürotisch wird der Begriff „Mediation“ erklärt: „Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur außergerichtlichen Lösung von festgefahrenen Konflikten.“ Brigitte Neidhardt ist Juristin, sie sagt: „Im Anwaltsbüro habe ich erlebt, wie fürchterlich familiäre Streitigkeiten sind, da gibt es ganz viel Leid.“ Vor zehn Jahren habe sie deshalb den Verein „Mediation 2001“ gegründet, „wir wollten es besser machen“. Jeden Donnerstag gibt es in Oldenburg-Nadorst kostenlose Beratungen, in 80 Prozent der Fälle sei man erfolgreich.
Eltern bleibt man immer
Aber in Sachen Lutvik gegen Lutvik, befürchtet Neidhardt, wären die Mediatoren spät dran, wenn sie schlichten sollten. „Irgendwann sind die Verletzungen so tief, dass das schwierig wird.“ Besonders schwierig werde es immer dann, wenn einer von beiden Partnern wegziehen will.
Brigitte Neidhardt sagt, man muss Schnittstellen suchen, mit denen man an beide Elternteile herankommt. „Das sind fast immer die Kinder. Wir sagen den Eltern: Ihr bleibt Eltern, ihr werdet euch noch oft sehen, ihr habt in den nächsten Jahren noch viel zu besprechen. Es geht hier zuerst um eure Kinder!“
Der Kinderschutzbund Oldenburg hat vor drei Jahren die sogenannten TuSch-Gruppen eingerichtet, Gruppen für Kinder aus Trennungs- und Scheidungsfamilien. „Die sind immer voll“, sagt Peter Schreiber, der TuSch-Pädagoge, „der Bedarf ist riesig.“ Schreiber sitzt im Besprechungszimmer des Kinderschutzbundes in der Oldenburger Lindenallee, auf seinem Schoß liegen Kinderbücher mit Titeln wie „Auf Wiedersehen, Papa“ und Ratgeberbroschüren, die „Eltern bleiben Eltern“ heißen. „Das alles hier gäbe es nicht, wenn es nicht auch Leute gäbe, die das kaufen“, sagt Schreiber.
12-, 13-mal treffen sich die Kinder in Gruppen, die sich zum Beispiel „Die Skorpione“ nennen, „weil es so sticht und wehtut“. Bei den Treffen können die Kinder ihre Wut herauslassen und ihre Trauer, und sie dürfen ihre Wünsche formulieren. „Aber bei uns lernen sie auch, dass es eine Diskrepanz gibt zwischen dem, was sie sich wünschen, und dem, was sein wird“, so Schreiber. Vor allem lernen die Kinder, dass sie nicht Schuld sind an der Trennung.
Beide müssen etwas tun
Die TuSch-Pädagogen nehmen auch die Eltern ins Gebet. Schreiber sagt, die Kinder hätten starke Loyalitätsprobleme, sie bräuchten unbedingt Verlässlichkeit. „Die Eltern müssen kapieren, dass ihre Trennung als Paar läuft – aber dass ihr Zusammenleben als Eltern weiter stattfindet!“
Aber wie soll das gehen, wenn die Eltern viereinhalb Bahn-Stunden auseinander wohnen?
Mediatorin Neidhardt rät: „Beide Elternteile müssen etwas dafür tun, damit das funktioniert.“ Wenn die Mutter mit den Kindern wegziehe vom Vater, dürfe er als Gegenleistung fordern: „Hilf mir dabei, Vater zu bleiben!“
Die Eltern könnten sich zum Beispiel darauf einigen, dass der Vater die Kinder jedes Wochenende sehen darf. Oder dass die Mutter ihm die Kinder bringt, wenn sein Kinder-Wochenende anstehe, damit der Vater Zeit spart. Und dass die Familie nach einem Jahr kritisch Bilanz zieht und die Kinder nach ihrer Meinung fragt. „Außergerichtliche Einigungen können sehr vielfältig sein“, weiß Brigitte Neidhardt aus Erfahrung.
Peter Lutvik sieht sich in seinem Wohnzimmer um, neben dem Sofa liegt eine Spielzugpistole von Tom, auch die wollte der Junge noch nicht mitnehmen.
Lutvik sagt, er habe jetzt Widerspruch eingelegt gegen den Beschluss des Familiengerichts. „Wenn mich meine Jungs später fragen, was ich denn dafür getan habe, damit sie bei mir bleiben können, will ich sagen können: Alles!“
*Name von der Redaktion geändert
