Hannover - Eigenheimbesitzer, die sich über oberflächennahe Geothermieanlagen informieren wollen, sollten zunächst einen Blick auf die Seite „https://nibis.lbeg.de/geothermie/“ werfen. Unter dem Titel „Geothermie – geht das bei mir?“ können Interessierte ihre Adresse eingeben. In einem zweiten Schritt muss der Heizöl- oder Gasverbrauch beziffert werden. Dann zeigt das System an, ob an diesem Standort der Bau einer Erdwärmeanlage möglich ist und welche Bedingungen gelten.

Handelt es sich um ein Trinkwasserschutzgebiet (was im Nordwesten oft der Fall ist), muss Kontakt mit der Unteren Wasserbehörde aufgenommen werden, erläutert Geoökologin Sandra Pester vom Niedersächsischen Geothermiedienst beim LBEG. Es kann sein, dass die Behörde Auflagen macht – etwa eine Bohrtiefenbegrenzung oder den Einsatz von Glykol bei der Wärmepumpe untersagt.

Gibt die Behörde (unter Auflagen) grünes Licht, kann der Eigenheimbesitzer eine Bohrfirma suchen, so Pester. Diese kümmert sich in der Regel um das Genehmigungsverfahren bei der Unteren Wasserbehörde und dem LBEG. Den Einbau der Wärmepumpe übernimmt der Installateur- und Heizungsbauer. Auf der Internet-Seite des LBEG ist zudem ein Leitfaden für die Erdwärmenutzung zu finden.

Stefan Idel
Stefan Idel Landespolitischer Korrespondent