BERLI - BERLIN/HANNOVER/DPA - Das Land Niedersachsen will so genannte Urteilsabsprachen in die Strafprozessordnung einführen. Nach einem am gestrigen Freitag im Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf könnten Absprachen im Strafverfahren zu jedem Zeitpunkt nach Eröffnung des Hauptverfahrens in der Hauptverhandlung getroffen werden. Voraussetzung ist eine Geständnis. Gegenstand der Absprachen können ausschließlich die im Urteil auszusprechenden Rechtsfolgen sein. Das Gericht müsste dazu eine obere und untere Grenze für die Strafe festlegen.
Themen
Artikelempfehlungen der Redaktion
