BERLIN/GANDERKESEE - BERLIN/GANDERKESEE - Das Auswärtige Amt (AA) darf nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin im Ausland entführten Bundesbürgern die Kosten ihrer Befreiung nicht in Rechnung stellen. Das Konsulargesetz gebe für eine Kostenerstattung keine Rechtsgrundlage her, urteilte die 14. Kammer des zentral für alle deutschen Konsularangelegenheiten zuständigen Gerichts.

Die Richter entschieden damit am Dienstag zu Gunsten der aus Ganderkesee stammenden Physiotherapeutin Reinhilt Weigel, die im Jahr 2003 gemeinsam mit einem Spanier nach zehnwöchiger Geiselhaft in Kolumbien freigelassen worden war.

Die 33-Jährige sollte 12 640 Euro für einen Hubschrauberflug bezahlen, mit dem sie damals aus dem Dschungel im Norden des Landes geholt und in die kolumbianische Hauptstadt Bogotá gebracht worden war. Den Kostenbescheid des Auswärtigen Amtes hob die 14. Kammer nun auf.

Überrascht und sehr erleichtert reagierte Reinhilt Weigel auf das Urteil. In einem NWZ -Gespräch sagte sie, sie sei froh, dass „nun alles ein Ende hat und ich das Kapitel Entführung so besser abschließen kann“. Die 33-Jährige leidet seit der Geiselnahme unter schweren Rückenschmerzen und war wegen ihrer Erlebnisse ein Jahr lang von einem Therapeuten betreut worden. Weigels Rechtsanwalt Joseph Mayer kritisierte eine Ungleichbehandlung befreiter Geiseln. Jene Deutschen, die 2003 in der Sahara entführt worden waren, hätten nach ihrer Freilassung nur etwa 2000 Euro pro Person an die Staatskasse überweisen müssen.

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