BERLIN/GANDERKESEE - BERLIN/GANDERKESEE/DPA - Ein deutsches Gericht verhandelt erstmals über die Beteiligung von im Ausland entführten Bundesbürgern an den Kosten ihrer Befreiung. Das Verwaltungsgericht Berlin befasst sich heute mit der Frage, in welcher Höhe sich ehemalige Geiseln an ihrem Rücktransport finanziell beteiligen müssen. Geklagt hat die 2003 in Kolumbien verschleppte Physiotherapeutin Reinhilt Weigel. Die aus Ganderkesee (Kreis Oldenburg) stammende und jetzt in Frankreich lebende Frau war nach zehnwöchiger Geiselhaft freigelassen worden und wehrt sich nun gegen eine Forderung des Auswärtigen Amtes in Höhe von 12 640 Euro. Die Summe war für einen Hubschraubereinsatz aufgelaufen.

Das Auswärtige Amt muss deutschen Geiselopfern im Ausland beistehen. Ob und in welcher Höhe die Heimkehrer zur Kasse gebeten werden, hängt vom Einzelfall ab. Weigels Anwalt Josef Mayer hält die Beteiligung von Geiselopfern im Ausland an den Kosten ihrer Befreiung nicht für zulässig. Das Konsulargesetz und auch das Auslandskostengesetz seien nicht für solche Fälle gedacht. Mayers Mandantin hatte 2004 Klage eingereicht. Das Verwaltungsgericht Berlin ist zentral für alle deutschen Konsularangelegenheiten zuständig.

Einen zunächst angebotenen und auch vom Gericht angeregten Vergleich hat das Auswärtige Amt nach Angaben Mayers abgelehnt. „Die wollen eine Grundsatzentscheidung, und inzwischen will ich das auch“, sagte der Potsdamer Anwalt. Er kritisiert eine Ungleichbehandlung von befreiten Geiseln.

Von der Göttinger Familie Wallert, die 2000 auf den Philippinen verschleppt wurde, verlangte das Auswärtige Amt 12 887 Mark (umgerechnet 6590 Euro) als „Erstattung von Auslagen“. Die deutschen Touristen, die 2003 in der Sahara entführt wurden, mussten nach ihrer Freilassung ebenfalls Geld an die Staatskasse überweisen. Die Rede war von bis zu etwa 2000 Euro pro Person.

Weigel war am 12. September 2003 gemeinsam mit sechs weiteren Touristen bei einem Ausflug in die präkolumbianische Ruinenstadt „Ciudad Perdida“ in die Hände linker Rebellen des „Nationalen Befreiungsheeres“ (ELN) gefallen.