BERLIN/GANDERKESEE - Im Ausland entführte Deutsche müssen sich nach einem Berliner Gerichtsurteil an den Kosten ihrer Befreiung beteiligen.

Mit diesem Urteil gab das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag dem Auswärtigen Amt Recht, das von der aus Ganderkesee (Landkreis Oldenburg) stammenden Reinhilt Weigel 12 640 Euro für einen Hubschrauberflug verlangt. Damit war die heute 35 Jahre alte Physiotherapeutin 2003 aus dem Dschungel in Kolumbien nach zehnwöchiger Geiselhaft freigekommen.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ das Gericht die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Die erste Instanz hatte 2006 zugunsten der Klägerin entschieden.

Reinhilt Weigel, die nach eigenen Angaben noch heute körperlich wie psychisch unter den Folgen der Geiselhaft leidet und nur eingeschränkt arbeiten kann, zeigte sich enttäuscht. „Ich habe mich nie gegen eine Beteiligung an den Kosten gesträubt, aber in dieser Höhe halte ich sie für ungerecht“, sagte Weigel,

die an der Verhandlung in Berlin persönlich teilnahm, der NWZ . Ihr Anwalt Josef H. Mayer ließ offen, ob er mit seiner Mandantin in die Revision geht. Noch nie seien so hohe Forderungen nach einer Geiselbefreiung erhoben worden.

Auch Mayer kritisierte eine Ungleichbehandlung von deutschen Geiseln. So seien von dem im Dezember 2005 im Jemen entführten früheren Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, Jürgen Chrobog, nach seiner Freilassung für sich und seine Angehörigen nur 2800 Euro gefordert worden. Der Beamte sei mit seiner Familie mit einer Bundeswehrmaschine nach Deutschland gebracht worden. Weil Reinhilt Weigel noch ein gültiges Rückflugticket besaß, seien nun andere Geldquellen gesucht worden.

Die 35-Jährige war im September 2003 mit sechs weiteren Rucksacktouristen bei einem Ausflug in die Hände linker Rebellen des Nationalen Befreiungsheeres gefallen. Weigel, die heute in Frankreich lebt, war zusammen mit einem Spanier durch Vermittlung des Roten Kreuzes und der Kirchen freigelassen worden. Die Abholung der Geiseln per Hubschrauber hatten die Geiselnehmer zur Bedingung gemacht.