BLOMBERG/WILHELMSHAVEN - BLOMBERG/WILHELMSHAVEN/TEHA - Der frühere Kommandant der Fregatte „Mecklenburg-Vorpommern“ hat ein ihm zugedachtes „Weihnachtsgeschenk“ zurückgewiesen. Die vom Vater des bei einem Marine-Unglück gestorbenen Soldaten Samuel Scheffelmeier kurz vor Weihnachten geltend gemachten Schadenersatzansprüche entbehrten „jeglicher Rechtsgrundlage“, ließ Fregattenkapitän Frank M. über seinen Anwalt Carsten Grau (Hamburg) seinem Kontrahenten Wolfgang Scheffelmeier (Blomberg) mitteilen.
Es geht um 80 000 Euro, die Scheffelmeier per Zivilklage von Frank M. einfordern will. Der Vater hält den Marineoffizier für „uneingeschränkt verantwortlich“ für den Unfalltod seines Sohnes. Ein von ihm erzwungenes Strafverfahren war – wie berichtet – gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden. Scheffelmeier möchte nun erreichen, dass der Kapitän die Beerdigungskosten übernimmt und darüber hinaus eine Geldrente zahlt.
Anwalt Grau hält den Zivilprozess für „offensichtlich aussichtslos“. Ohnehin sei nicht sein Mandant Adressat von Ersatzansprüchen, sondern allenfalls dessen Dienstherr, die Bundeswehr. Scheffelmeier lässt sich davon nicht beirren. Sein Anwalt Peter Wüller sagte gestern, er werde die Klage einreichen.
