BOOKHOLZBERG - Vor dem Landgericht wird ab Dienstag ein Fall neu verhandelt, der in Ganderkesee (Kreis Oldenburg) für erhebliches Aufsehen gesorgt hat. Es geht um sexuelle Nötigung.
Sie hat im Herbst 2010 auf der Polizeiwache in Bookholzberg stattgefunden. Und angeklagt ist ein Polizeibeamter.
Der 58-Jährige hatte im ersten Prozess zugegeben, sich einer Zeugin, die er auf die Wache bestellt hatte, sexuell genähert zu haben. Dies sei aber aus seiner Sicht einvernehmlich geschehen.
Die Richter des Landgerichts Oldenburg sahen das allerdings anders und verurteilten den Beamten im Juni vergangenen Jahres wegen sexueller Nötigung, weil er die schutzlose Lage der Frau ausgenutzt habe.
Die Bewährungsstrafe von 14 Monaten hätte den Polizisten den Job inklusive der Versorgungsansprüche gekostet. Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung allerdings im vergangenen November auf, weil nicht genügend geklärt worden sei, ob sich das Opfer tatsächlich dem Ordnungshüter ausgeliefert fühlen musste.
Nun muss eine andere Strafkammer des Landgerichts das Verfahren noch einmal aufrollen. Sollte der Beamte wieder schuldig gesprochen werden und eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bekommen, wird er aus dem Dienst entfernt.
