BRAUNSCHWEIG - Jugendliche dürfen nur in besonderen Härtefällen bereits mit 17 Jahren den Führerschein machen und ohne Begleitung fahren. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden. Geklagt hatte ein 17-Jähriger aus dem Kreis Gifhorn, der nach eigenen Angaben im Rahmen des Modellprojekts „Begleitetes Fahren mit 17“ bereits mehrere 1000 Kilometer am Steuer saß. Diese Erfahrung reiche für eine Ausnahmegenehmigung nicht aus, begründeten die Richter. Eine Ausnahmegenehmigung dürfe nur erteilt werden, wenn dem Jugendlichen und seinen Angehörigen besonders schwerwiegende Nachteile drohten, die gewichtiger seien als die Verkehrsrisiken, hieß es.