BRAUNSCHWEIG - Erneut steht ein Gesetz der niedersächsischen CDU/FDP-Landesregierung höchstrichterlich auf dem Prüfstand: Das Bundesverfassungsgericht muss überprüfen, ob die Streichung des Weihnachts- und Urlaubsgeldes für Beamte rechtens ist.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig setzte die Klage eines Finanzbeamten gegen das Land Niedersachsen aus, um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen. Die Klage ist eine von landesweit fünf Musterklagen, die vom Beamtenbund (dbb) unterstützt werden.

Die niedersächsische Landesregierung äußerte sich am Mittwoch nur äußerst knapp dazu. „Wir müssen abwarten, welche Entscheidung das Bundesverfassungsgericht trifft“, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums. Niedersachsen war das erste Bundesland, das von 2005 an seinen Beamten das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld komplett gestrichen hatte. Nur Beamte in den unteren Besoldungsgruppen, insgesamt knapp zehn Prozent, erhalten seitdem weiter Weihnachtsgeld. Dies ist jedoch im erheblichen Maße gekürzt.

Sollte das oberste Verfassungsgericht in Karlsruhe im Sinne des Klägers entscheiden, hätte das weitreichende Konsequenzen: „Die Kürzungen bei Beamten entlasten den niedersächsischen Landeshaushalt um 600 Millionen jährlich“, sagte Friedhelm Schäfer vom dbb. Auch bundesweit müssten die Beamtenbesoldungen auf den Prüfstand.

Der Braunschweiger Kläger mit der Besoldungsgruppe A 9 sieht seine Nettobesoldung nach der Streichung des Weihnachts- und Urlaubsgeldes im Jahr 2005 als nicht mehr angemessen an. „Uns geht es nicht um das Weihnachtsgeld als solches, die Streichung ist nur der Anlass für die Klage. Uns geht es um das Jahresgehalt als ganzes“, sagte Schäfer. Im Grundgesetz ist verankert, dass Beamte angemessen besoldet werden müssen. Da das Grundgesetz betroffen ist, muss das Bundesverwaltungsgericht hinzu gezogen werden. Wann eine Entscheidung der Karlsruher Richter ansteht, ist zu diesem Zeitpunkt noch offen.