BREMEN - Im Land Bremen gibt es künftig eine

Obduktionspflicht für verstorbene Kleinkinder, deren Todesursache

ungeklärt ist. Der Senat beschloss am Dienstag, das Gesetz über das

Leichenwesen entsprechend zu ändern, wie die Gesundheitsbehörde

mitteilte.

Mit der neuen Regelung solle der Kinderschutz weiter

verbessert werden, sagte Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter (SPD).

„Wenn ein Kind gewaltsam zu Tode gekommen ist, dann muss das auch

erkannt werden, um beispielsweise Geschwisterkinder schützen zu

können“, fügte die Senatorin hinzu.

Bremen ist das erste Bundesland, das die Obduktion vorschreibt.

Wenn Eltern damit nicht einverstanden sind, können sie innerhalb von

24 Stunden Widerspruch einlegen. Von der zuständigen Behörde wird

dann ein Amtsgericht eingeschaltet, das in der Sache entscheidet.

Diese Regelung war erst nachträglich in den Gesetzentwurf aufgenommen

worden, da etwa der Kinderschutzbund kritisiert hatte, dass Eltern

ansonsten unter „Generalverdacht“ gestellt würden.