BREMEN - Im Land Bremen gibt es künftig eine
Obduktionspflicht für verstorbene Kleinkinder, deren Todesursache
ungeklärt ist. Der Senat beschloss am Dienstag, das Gesetz über das
Leichenwesen entsprechend zu ändern, wie die Gesundheitsbehörde
mitteilte.
Mit der neuen Regelung solle der Kinderschutz weiter
verbessert werden, sagte Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter (SPD).
Wenn ein Kind gewaltsam zu Tode gekommen ist, dann muss das auch
erkannt werden, um beispielsweise Geschwisterkinder schützen zu
können, fügte die Senatorin hinzu.
Bremen ist das erste Bundesland, das die Obduktion vorschreibt.
Wenn Eltern damit nicht einverstanden sind, können sie innerhalb von
24 Stunden Widerspruch einlegen. Von der zuständigen Behörde wird
dann ein Amtsgericht eingeschaltet, das in der Sache entscheidet.
Diese Regelung war erst nachträglich in den Gesetzentwurf aufgenommen
worden, da etwa der Kinderschutzbund kritisiert hatte, dass Eltern
ansonsten unter Generalverdacht gestellt würden.
