BUDAPEST - Wer in den letzten Tagen dieses Jahres über eine der Straßengrenzen nach Ungarn fuhr und genau hinsah, konnte eine kleine Veränderung bemerken. Auf den Tafeln, die die Reisenden begrüßen, steht nämlich nicht mehr – wie seit der demokratischen Wende von 1989 – „Magyar Köztarsasag“ (Republik Ungarn), sondern „Magyarorszag“ (Ungarn). Denn mit dem 1. Januar, wenn die neue ungarische Verfassung in Kraft tritt, ändert sich auch der offizielle Landesname.
Das Grundgesetz war im vergangenen April im Parlament von den Abgeordneten des regierenden rechts-konservativen Bundes Junger Demokraten (FIDESZ) angenommen worden. Die Partei von Ministerpräsident Viktor Orban verfügt seit den Wahlen 2010 in der Volksvertretung über eine Zweidrittelmehrheit. Im Prinzip kann sie machen, was sie will.
Schon die Diktion mutet seltsam an. Anstatt einer Präambel hat das neue ungarische Grundgesetz ein „nationales Glaubensbekenntnis“. Der Beginn zitiert die erste Zeile der ungarischen Hymne: „Gott, segne den Ungarn!“ Im weiteren wird die „Heilige Krone“, mit der Stephan I., der erste mittelalterliche König Ungarns im Jahr 1000 vom Papst gekrönt wurde, zur „Verkörperung der staatlichen Kontinuität Ungarns“ erklärt.
Vor allem in den Nachbarländern ließ dies aufhorchen. Denn die Berufung auf die sogenannte „Lehre von der Heiligen Krone“ dient in Ungarn Ultra-Konservativen und Rechtsextremisten gleichermaßen als „Legitimation“ für die Forderung nach Grenzrevisionen. Auch den neuen Landesnamen wollen manche so deuten: Die Bezeichnung „Ungarn“ könnte auch als jenes historische Groß-Ungarn verstanden werden, das am Ende des Ersten Weltkriegs untergegangen war.
Bereits in einem ihrer ersten Gesetzesakte nach der Wahl 2010 ermöglichte die Regierungsmehrheit die Verleihung der ungarischen Staatsbürgerschaft an ethnische Ungarn, die Bürger der Nachbarländer sind. Mehr noch als diese „Politik des Symbolischen“ beanstanden Kritiker die demokratiepolitischen Auswirkungen des Grundgesetzes. In der neuen Verfassung sind etwa die Kompetenzen des Verfassungsgerichts stark beschnitten.
Das Grundgesetz und vom Parlament im Eiltempo gebilligte Zusätze könnten auch einer künftigen Regierung das Regieren erschweren. So wurde erst am vergangenen Freitag die Einheitssteuer (Flat tax) von 16 Prozent in den Verfassungsrang gehoben. Ein von Orban auf neun Jahre ernannter Haushaltsrat kann gegen die Budgets künftiger Regierungen ein Veto einlegen. Änderungen der jetzt vorgenommenen Regelungen sind nur mit einer Zweidrittelmehrheit möglich, in Zukunft also nahezu ausgeschlossen.
In Ungarn werde „derzeit nicht einfach regiert, sondern es läuft eine System-Wende ab“, stellte Orban klar. „Es findet der Abschluss des Post-Kommunismus’ statt.“
