Hannover - Wenn Familien wegen eines Urlaubsfluges ihre Kinder einen Tag länger aus der Schule nehmen, droht ihnen im schlimmsten Fall ein Bußgeld. „In Niedersachsen gilt die Schulpflicht, auch in den letzten Tagen vor beziehungsweise in den ersten Tagen nach den Ferien“, sagte die Sprecherin des Kultusministeriums, Susanne Schrammar. Schüler könnten nur in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag beurlaubt werden. Im vergangenen Jahr gab es diesbezüglich 1891 Anzeigen und 1887 Bußgeldbescheide.
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