Hannover - Der CDU-Landesvorsitzende Bernd Althusmann hat einen leitenden Polizeibeamten in der Polizeidirektion Hannover in große Schwierigkeiten gebracht. Strafrechtliche Ermittlungen laufen wegen Geheimnisverrat und dienstrechtlicher Vergehen gegen den Beamten.
Die Affäre ausgelöst haben Anmerkungen Althusmanns während einer Pressekonferenz zum neuen Sicherheitskonzept der CDU am 5. Januar. Ungefragt erzählte Althusmann plötzlich von Informationen, die er durch einen „seriösen und absolut vertrauenswürdigen Polizeibeamten“ habe, dass eine Polizeistreife in Hannover vor dem Terroranschlag in Berlin am 19. Dezember Informationen über ein bevorstehendes „Großereignis“ gehabt habe.
Diese Aussage alarmierte das Landeskriminalamt (LKA). „Noch am selben Tag“, berichtete am Donnerstag Axel Brockmann, Referatsleiter Kriminalitätsbekämpfung im Innenministerium, dem Innenausschuss des Landtags, „hat das LKA die Information an das Bundeskriminalamt (BKA) weitergegeben“. Das BKA beauftragte das LKA mit den weiteren Ermittlungen.
Schnell klärt sich die Sache. Althusmann rudert bereits Stunden nach seiner Erklärung zurück. Es liege wohl ein Missverständnis vor. „Inzwischen hat sich nach nochmaliger Prüfung der Sachlage ergeben, dass es sich in diesem Fall um angeblich einer Polizeistreife nach dem Anschlag zugetragene Hinweise handelt, die nicht ermittlungsrelevant oder von Bedeutung waren, sondern offenbar der unübersichtlichen Informationslage nach dem Berlin-Attentat geschuldet waren“, erklärte gewunden Althusmann-Sprecher Roman Haase. Tatsächlich hatte sich ein polnischer Lkw-Fahrer Stunden nach dem Attentat gegen 22 Uhr gemeldet mit dem Hinweis, er habe Informationen zum Anschlag. Sie erwiesen sich später als irrelevant.
Doch das LKA bestand auf ein Gespräch mit Althusmann. Der CDU-Chef erschien am 10. Januar im LKA. „In seiner Befragung hat Althusmann auch Angaben zum Hinweisgeber gemacht“, bestätigt Brockmann. Althusmann hat den Namen genannt – mit fatalen Folgen für den Gesprächspartner. „Die Angaben führten zur Vernehmung des Hinweisgebers aus disziplinarrechtlichen beziehungsweise strafrechtlichen Gründen“, betont Brockmann.
Im Klartext: Der Polizeibeamte muss sich wegen des Verdachts, Dienstgeheimnisse an Althusmann verraten zu haben, verantworten. Das Ergebnis der Prüfung ist offen. Nicht ausgeschlossen, dass sich der Staatsanwalt einschaltet. Der Spitzen-Polizist hat mittlerweile einen Rechtsanwalt eingeschaltet.
