Die Bezahlkarte für Asylbewerber muss mindestens landeseinheitlich sein. Das sagt CDU-Fraktionschef Sebastian Lechner.

Herr Lechner, die Bundesregierung hat sich auf die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber geeinigt. Wird die Karte abschreckend auf potenzielle Asylbewerber wirken?

LechnerVor allen Dingen soll die Karte verhindern, dass staatliche Leistungen ins Ausland überwiesen werden. Die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen soll garantieren, dass die Unterstützung, die wir Geflüchteten geben, auch in Deutschland verwendet wird. In Landkreisen mit Bezahlkarte haben 25 Prozent der Asylbewerber das Land bereits wieder verlassen. Wichtig ist, dass man die Karte jetzt umsetzt – und zwar einheitlich.

CDU-Oppositionsführer im Landtag

Sebastian Lechner ist der neue „starke Mann“ der CDU in Niedersachsen. Der 43-jährige Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler führt seit November 2022 die CDU-Opposition im Landtag; außerdem ist er Vorsitzender der Landespartei. Von Februar 2021 bis Januar 2023 war er Generalsekretär der CDU in Niedersachsen. Dem Landtag gehört Lechner seit Februar 2013 an.

Was meinen Sie? Brauchen wir eine bundeseinheitliche Regelung?

LechnerEine Bezahlkarte wie in Hannover, wo es keine Einschränkungen bei der Bargeld-Abhebung gibt, macht keinen Sinn. Wir fordern von der Landesregierung, eine einheitliche Lösung mindestens für Niedersachsen umzusetzen. Die Ausgestaltung der Karte den Landkreisen zu überlassen, wäre kein guter Weg. Das würde zu einer „Binnenwanderung“ führen.

Wo sollte denn aus Ihrer Sicht die finanzielle Obergrenze bei der Abhebung von Bargeld liegen?

LechnerWir fordern, dass bei der landesweit einheitlichen Bezahlkarte eine Bargeld-Abhebung von maximal 50 Euro möglich sein soll.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Mörseberg schlägt vor, auch für die Bürgergeld-Empfänger eine Bezahlkarte einzuführen. Was meinen Sie?

LechnerWir sollten die Bezahlkarte auf das Asylbewerber-Leistungsgesetz begrenzen. Hier geht es um Menschen, die noch keinen gesicherten Aufenthaltsstatus haben.

Ein Landrat in Thüringen verdonnert Geflüchtete ab März zu sozialer Arbeit. Laut einer Insa-Umfrage befürworten 82 Prozent der Deutschen das. Was halten Sie davon?

LechnerDas hat nichts mit „verdonnern“ zu tun. Diese Möglichkeit gibt es ausdrücklich im Asylbewerber-Leistungsgesetz, und wir unterstützen das. Wer bei uns einen Asylantrag stellt und Leistungen bezieht, kann sich auch in die Solidargemeinschaft einbringen und z. B. für Sauberkeit und Ordnung in der eigenen Flüchtlingsunterkunft sorgen. Im Übrigen tun das viele Flüchtlinge auch schon von sich aus.

Was erwarten Sie von der Ministerpräsidentenkonferenz, die am Mittwoch in der hessischen Landesvertretung mit dem Kanzler zusammenkommt?

LechnerIch erwarte, dass die Beschlüsse auch umgesetzt werden. Schon im November wurde die Einführung der Bezahlkarte beschlossen. Die Umsetzung dauert fast ein Jahr. Außerdem wurden schnelle Rückführungen beschlossen. In Niedersachsen sehen wir keinerlei Initiative von Rot/Grün, diese Beschlüsse umzusetzen. Übrigens gehören dazu auch Integrationsmaßnahmen, um anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge schnell dauerhaft in Arbeit zu bringen. Viele Hausaufgaben wurden nicht erledigt.

Themenwechsel: Welche Konsequenzen sollte das Land aus dem Abhörskandal bei der Bundeswehr durch Russland ziehen? Brauchen wir verbindliche Vorgaben für die Kommunikation in Chatrooms?

LechnerEs handelt sich um seinen sehr ernsten Vorfall, der zeigt, dass die russische Regierung eine Desinformationskampagne gegen Deutschland führt. Dazu gehören das gezielte Abhören und die Veröffentlichung von geheimen Informationen. Wir wollen wissen, ob wir in Niedersachsen ausreichend gewappnet sind. Ist die Kommunikationsarchitektur unserer Landesbehörden so ausgelegt, dass sie ausländischen Hackern widerstehen kann? Dazu werden wir eine Unterrichtung im Innenausschuss beantragen. Das Ziel ist klar: Wir müssen in der Lage sein, unsere internen Besprechungen vor Ausspähungen der Russen oder anderer zu schützen.

Müssen dazu Gesetze geändert werden?

LechnerDas müssen wir uns anschauen. Ein Beispiel: Nach wie vor ist es ein großer sicherheitspolitischer Fehler, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht erlaubt ist. So können Straftäter und Hacker, die Spuren im Internet hinterlassen, nicht wirksam verfolgt werden. Da müssen wir dringend nachbessern, damit wir als Staat wehrhafter werden.

Stefan Idel
Stefan Idel Landespolitischer Korrespondent