CELLE - Tauziehen um Sehbehinderte: Der Frau eines Russlanddeutschen droht die Ausreise aus Niedersachsen. Der Russin, die seit 28 Jahren mit einem Spätaussiedler mit deutschem Pass verheiratet ist, werden mangelnde Sprachkenntnisse vorgeworfen, sagte ihr Anwalt Ulrich Wallmann in Celle. Nach einemUrteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg müsse die 48 Jahre alte Russin bis zum 16. April ausreisen.

Als Blinde habe sie kaum Möglichkeiten, Deutsch zu lernen, sagte der Anwalt. Hörbücher speziell für Blinde mit russischer Muttersprache gebe es nicht. Wie das Innenministerium in Hannover erklärte, müsse die Frau sich ihre Sehbehinderung ärztlich bescheinigen lassen. Dann könne die deutsche Botschaft in Russland sie von dem normalerweise nötigen Sprachtest befreien.

„Ich verstehe das nicht. Meine Frau ist behindert. Wie kann sie allein in Russland leben“, sagte Ehemann Ivan Michel aus Ovelgönne (Kreis Celle). Das Paar hat einen 27-jährigen Sohn und eine 22-jährige Tochter. Seit zwei Jahren lebt der Vater mit den Kindern in Deutschland. Ehefrau Alla ist keine Russlanddeutsche, sondern Russin. Sie erhielt wegen mangelnder Deutschkenntnisse kein Visum zum Übersiedeln und keine Aufenthaltsgenehmigung. Das Innenministerium geht aber davon aus, dass die Frau trotzdem bleiben darf. „Niemand will sie abschieben“, sagte Ministeriumssprecher Klaus Engemann dieser Zeitung. Die Frau sei kurz vor Weihnachten mit einem Besuchervisum über Polen eingereist und halte sich damit rein rechtlich illegal in Deutschland auf.