CELLE - CELLE/DPA - Im Prozess um Schmerzensgeld für ein Opfer des Terroranschlags von Djerba ist dem Reiseveranstalter nach vorläufiger Einschätzung des Oberlandesgerichts (OLG) Celle wahrscheinlich kein Versäumnis nachzuweisen.

„Es ist eher unwahrscheinlich, dass der Senat zu dem Ergebnis kommen könnte, dass für die Beklagte ein Anlass zur Warnung vor terroristischen Anschlägen bestanden hat“, sagte der Vorsitzende Richter Norbert Cech am Dienstag nach der Vernehmung von Zeugen. Ein heute sechsjähriger Junge, der bei dem Anschlag 2002 schwer verletzt worden war, klagt in zweiter Instanz gegen die TUI-Tochter 1-2-Fly.

El-Kaida-Terroristen hatten am 11. April 2002 einen Tankwagen vor der Synagoge „La Ghriba“ auf der tunesischen Ferieninsel explodieren lassen. 22 Menschen starben, der kleine Adrian Esper aus Bergkamen in Nordrhein-Westfalen erlitt lebensgefährliche Verbrennungen. Er fordert 100 000 Euro und eine monatliche Rente. Das OLG will seine Entscheidung am 22. September verkünden.

Ein früherer Reiseleiter sagte vor Gericht, die Synagoge sei eine Woche vor dem Anschlag zwar für Besucher geschlossen gewesen. Grund dafür sei aber das jüdische Peschah-Fest gewesen. Hinweise auf ein bevorstehendes Attentat habe es nach seiner Kenntnis nicht gegeben. Ein Zeuge, der zu dieser Zeit Urlaub in Tunesien machte, sagte, seine Reisegruppe habe mehrmals ihr geplantes Programm ändern müssen, weil Demonstranten die Routen versperrten.

Einmal sei der Reisebus mitten in eine Demonstration geraten, einer der Teilnehmer habe mit einem Knüppel gegen den Bus geschlagen. TUI-Anwalt Andreas Kohlrautz erklärte, von Demonstrationen darauf zu schließen, dass ein Terroranschlag bevorstand, sei „ein riesiger Schritt“. Deshalb habe es für den Reiseveranstalter keinerlei Anlass zu einer Warnung gegeben. Dagegen meinte der Anwalt der Kläger, Andreas Schulz, die TUI habe „in eklatanter Weise“ ihre Fürsorgepflicht verletzt.

Das Landgericht Hannover hatte die Klage der Espers im Oktober 2004 abgewiesen, weil Terroranschläge zum „allgemeinen Lebensrisiko“ gehörten. Dagegen war die Familie in Berufung gegangen. Die TUI hat für die vom Anschlag betroffenen Kinder Ausbildungsversicherungen in sechsstelliger Höhe abgeschlossen. Adrian hat zudem 250 000 Euro aus einem Opferfonds der Bundesregierung und 100 000 Euro vom tunesischen Hotelverband erhalten.