CELLE/WILHELMSHAVEN - Für den Unfalltod des 21 Jahre alten Marine-Soldaten Samuel Scheffelmeier aus Blomberg (Kreis Lippe) in der Ostsee bekommen die Eltern keinen Schadenersatz und kein Schmerzensgeld. Das Oberlandesgericht Celle hat am Dienstag in zweiter Instanz die Forderung von Vater Wolfgang Scheffelmeier gegen die Bundesrepublik und den Kommandanten des Unglücksschiffes zurückgewiesen.
Nach Ansicht der Richter hatte der Kommandant der in Wilhelmshaven stationierten Fregatte „Mecklenburg-Vorpommern“ nicht vorsätzlich seine Amtspflichten verletzt. Darum sei er auch nicht zivilrechtlich haftbar zu machen. Zuvor war bereits ein Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage von 2400 Euro vom Landgericht Oldenburg eingestellt worden.
Bei dem NATO-Manöver am 6. März 2002 in der Ostsee waren fünf Marine-Soldaten über Bord gegangen. Zwei deutsche Matrosen, darunter Samuel Scheffelmeier, konnten nur noch tot geborgen werden.
Vater Scheffelmeier wirft der Bundeswehr vor, trotz technischer Probleme eines Rettungsbootes mit der Fregatte „Mecklenburg-Vorpommern“ ausgelaufen zu sein. Zudem habe der Kommandant Fehlentscheidungen getroffen. Eine vorsätzliche Pflichtverletzung des Schiffsführers sei jedoch nicht nachzuweisen, sagte der Vorsitzende Richter Jörg Würfel in Celle. Dem Kommandanten müsse ein „Beurteilungsspielraum für eine eigenverantwortliche Entscheidung zugebilligt werden“.
Nach der Verkündung des Urteils kündigte Wolfgang Scheffelmeiers Anwalt Claus Plantiko (Bonn) weitere rechtliche Schritte an. Er will die Entscheidung auswerten und dann über eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof nachdenken. „Die Mängel bei der Marine müssen zur Sprache gebracht werden“, sagte Plantiko am Dienstag der NWZ . „Ein solcher Fall kann sich jederzeit wiederholen“.
