CLOPPENBURG - In Niedersachsen wird es vorerst keine Erleichterungen zum Bau von Mastställen in der Nähe von Waldgebieten mehr geben. Ein Erlass, der es den Landwirten ermöglichte, Naturschutzvorschriften zu umgehen, sei seit dem 28. April nicht mehr gültig, sagte Niedersachsens Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) am Freitag in Hannover.

Der Erlass vom 17. Februar gestattete Landwirten eine rechtliche Ausnahme bei Neubauten von Mastställen in Wäldern.

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz sieht bei solchen Projekten eigentlich einen 150 Meter Abstand zu den Waldrändern vor. Dieser konnte jedoch bislang umgangen werden, wenn der Landwirt eine Abholzungsgenehmigung beantragte. Auch wenn anschließend kein Baum abgesägt wurde, sei der Wald dann „als nicht vorhanden zu bewerten“, hieß es in dem Erlass.

„Der Erlass scheint in der allgemeinen Öffentlichkeit Missverständnisse und Irritationen hervorgerufen zu haben“, sagte Sander. Sander hatte die mündliche Anfrage von der SPD-Fraktion stellvertretend für die neue Landwirtschaftsministerin Astrid Grotelüschen (CDU) beantwortet. Mit der Aufhebung des Erlasses ist das Thema aber nicht endgültig vom Tisch. Laut Sander werde es bald Dienstbesprechungen geben, um die Regelung in einem neuen Erlass zu formulieren.

Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) erklärte gegen die vehemente Kritik der Oppositionsfraktionen an der Arbeitsweise der Landesregierung: „Mir ist es wichtig, dass Erlasse, die nicht alle Anforderungen erfordern, umgehend zurückgenommen werden.“ Laut Medienberichten hatten die Juristen des Landtags den Erlass als „rechtswidrig“ bewertet.