DELMENHORST - Viele Menschen sitzen im Gefängnis, obwohl sie nur zu einer Geldstrafe verurteilt wurden. Oft wissen sie nicht, dass es andere Möglichkeiten gibt.

Von Jörg Nielsen

DELMENHORST - Pia ist noch einmal davon gekommen. Fast wäre die 35-Jährige für 20 Tage im Gefängnis gelandet – weil sie fünf entliehene DVD-Platten verschlampt hat. Weil sie die vom Gericht verhängte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 25 Euro nicht zahlen konnte, erhielt sie die Aufforderung zum Strafantritt im Gefängnis.

Jeden Tag sitzen bundesweit zwischen 3.500 und 4.500 Menschen im Gefängnis, obwohl der Richter nur eine Geldstrafe verhängt hat. Die Diakonie bietet nun an, das Geld der Verurteilten zu verwalten, um so eine Haft zu verhindern.

„So wie Pia geht es zigtausend Menschen in ganz Deutschland“, sagt Axel Zuber von der Straffälligenhilfe der Diakonie in Delmenhorst. Die Gerichte verhängen, wie etwa bei Pia, eine Geldstrafe, wenn eine Haftstrafe der Tat nicht angemessen ist. „Ein Strafantritt im Knast ist eigentlich nur dann nicht zu vermeiden, wenn der oder die Verurteilte sich strikt weigert zu zahlen“, so der Experte.

Die Androhung einer Ersatzhaft ist nämlich wirklich nur eine Drohung und soll nicht die Regel sein. In dem Brief mit dem Urteil steht sogar, dass die Strafe mit kleineren Ratenzahlungen oder durch gemeinnützige Arbeit abgegolten werden kann. Doch genau da liegt das Problem, weiß Zuber: Viele der Verurteilten sind mit der Situation völlig überfordert. Die Schulden sind hoch und Briefe, vor allem wenn sie nach einer Rechnung oder einem behördlichen Schreiben aussehen, werden erst gar nicht geöffnet. Und wer den Brief doch öffnet, begreift die Behördensprache nicht. „Unser Klientel kommt gar nicht erst bis zur Seite fünf, zu den Angeboten von Ratenzahlungen oder sozialer Arbeit.“

Ein weiteres Problem ist die Höhe der Geldstrafe. „Wer in die Gefahr kommt, eine Ersatzhaft antreten zu müssen, hat in der Regel nur ein sehr geringes Einkommen und einen geringen Bildungsstand“, sagt Zuber. Der Richter frage in der Verhandlung nach dem Einkommen, prüfe es aber nicht nach. Dazu fehlt die Zeit.

Oft akzeptierten die Verurteilten eine zu hohe Geldstrafe. Dabei hat der Staat schon aus wirtschaftlichen Gründen kein Interesse, die Menschen ins Gefängnis zu schicken. Allein in Niedersachsen sitzen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Schnitt täglich 450 Menschen ein, die ihre Geldstrafe nicht zahlen können. Ein Haftplatz kostet hier am Tag etwa 83 Euro.