Frage:
Herr von Wecheln, die norddeutschen Innenminister haben einer nationalen Küstenwache eine klare Absage erteilt. Aus Ihrer Sicht ein Rückschlag?Von Wecheln:
Allerdings. Wir fordern seit dem „Pallas“-Unglück klare Zuständigkeiten mit einem echten Durchgriffsrecht. Wer glaubt, den sicherheitspolitischen Herausforderungen auf See mit den Mitteln der „Organleihe“ und der „Amtshilfe“ auf föderaler Ebene begegnen zu können, der hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt.Frage:
Sie glauben nicht, dass das Maritime Sicherheitszentrum – kurz MSZ – in Cuxhaven diese Aufgaben bewältigen kann?Von Wecheln:
Derzeit überwachen im MSZ Bundespolizei, Zoll, Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, Fischereischutz, die Wasserschutzpolizeien der Küstenländer und das Havariekommando gemeinsam die Lage auf Nord- und Ostsee. Weisungsbefugnisse gegenüber den anderen hat keiner von ihnen. Insgesamt sind fünf Bundesministerien, fünf Küstenländer und 30 Behörden für die Sicherheit auf See zuständig.Frage:
Zu viele Köche, die den Sicherheitsbrei verderben?Von Wecheln:
Ja. Gerade weil dort gut ausgebildetes Personal vorhanden ist, sollten Strukturen geschaffen werden, damit das MSZ die Aufgaben nicht nur unter sicherheitspolitischen Aspekten seit dem 11. September 2001, sondern auch aus haushalterischen Anforderungen erfüllen kann. Wir plädieren für eine monokratisch geführte Küstenwache wie in Finnland oder Schweden. Aber das ist bei uns in Deutschland nach dem Beschluss der Innenminister leider in weiter Ferne.Thema: Nationale Küstenwache
Hans von Wecheln, Sprecher der
Schutzgemeinschaft Nordseeküste
