Das Ringen um den Euro führt zu immer neuen Opfern. Das jüngste könnte die Redefreiheit im Bundestag werden. Am 26. April soll die Geschäftsordnung des Bundestages so geändert werden, dass die Stimmen der Abgeordneten, die anderer Ansicht sind als die Mehrheit ihrer Fraktion im Bundestag möglichst unhörbar werden. Wenn es so kommt, wie die Fraktionsmehrheiten von CDU/CSU/FDP/SPD wollen, werden künftig Abgeordnete in ihrem Recht auf freie Rede im Bundestag weiter eingeschränkt.
Nur noch die Ja-Sager sollen zu Wort kommen. So also stellen sich die Mächtigen Demokratie vor. Wer anderes als sie denkt und sagen will, ist jetzt schon kaltgestellt und soll weiter marginalisiert werden. Sogar die Fraktion der Grünen schloss sich diesem Komplott zunächst an, bis ihr – sozusagen in letzter Minute – klar wurde, was sie sich da antun wollte. So ging ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Beck gerade noch rechtzeitig auf Gegenkurs. Vielleicht hat ja die Nachricht, dass die Partei der Piraten die Grünen inzwischen mit 13 Prozent Zustimmung in Umfragen überholt hat, zum Kurswechsel beigetragen. Nun also stehen Grüne und Linke zusammen an der Seite von Bundestagspräsident Lammert (CDU).
Die Frage, um die es im Kern geht, ist ganz einfach: Was ist wichtiger, die Meinungs- und Redefreiheit jedes Abgeordneten oder der Machtanspruch der Partei- und Fraktionsführer? Wenn sich am 26. April eine Mehrheit für die Interessen der Mächtigen entscheidet, steht offener Streit an. Dann nämlich dürfte wieder das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Peter Gauweiler, der unbeugsame Streiter aus den Reihen der CSU, der schon mehrfach mit Erfolg in Karlsruhe gegen die eigene Regierung klagte, hat schon wissen lassen: „In Karlsruhe sehen wir uns wieder.“
Wie es dazu kam, ist rasch erzählt: In der Debatte um die Rettung des Euro entschied Lammert gegen den Willen von CDU und FDP, auch deren Abgeordnete Wilsch und Schäffler im Bundestag reden zu lassen, die beide die Euro-Politik der Bundesregierung ablehnen. Damit wich er von der Praxis seiner Vorgänger ab. Die hatten sich stets an die Rednerlisten gehalten, die ihnen die Fraktionsführungen vorlegten. Lammert hielt sich stattdessen an das Grundgesetz, das die Gewissensfreiheit der Abgeordneten festschreibt, nicht aber den Fraktionszwang, das Instrument mit dem die Fraktionsspitze sich Abgeordnete gefügig macht.
Auch bezieht sich Lammert auf die Geschäftsordnung des Bundestages, deren Kommentar klarstellt, dass jedem Abweichler in jedem Fall das Wort zu erteilen sei – auch wenn dies zusätzliche Zeit kostet. Die Behauptung, falls es bei einem Rederecht von fünf Minuten für Abweichler bleibe, werde die Funktionsfähigkeit des Bundestages gefährdet, verhöhnt die Öffentlichkeit, vor allem aber den Präsidenten des Bundestages.
Wer so argumentiert zeigt, dass für ihn die Demokratie und ihre Prinzipien irrelevant sind – es sei denn, sie nützen ihm. Für ihn ist Demokratie vor allem Mittel zum Zweck, nämlich zur Legitimierung seines Machtstrebens. Diese Erkenntnis ist das eigentlich Erschütternde an diesem Vorgang.
