EMDEN/DETMOLD - Die fristlose Kündigung des früheren Direktors der Emder Johannes-a-Lasco-Bibliothek, Walter Schulz, war rechtmäßig. Das Kirchliche Verwaltungsgericht in Detmold bestätigte jetzt im Hauptverfahren seine vorläufige Entscheidung vom Herbst 2009 (Az.: 900-2/62). Eine Revision vor dem Verwaltungsgericht der Union Evangelischer Kirchen in Hannover sei möglich, teilte die Evangelisch-reformierte Kirche mit Sitz in Leer am Freitag mit.
Die reformierte Kirche hatte Schulz im Herbst 2008 fristlos entlassen, weil das Stiftungskapital der Bibliothek unter seiner Leitung von acht Millionen auf weniger als 1,6 Millionen Euro abgeschmolzen war. Der ehemalige Direktor klagte vor den kirchlichen Verwaltungsgerichten in Detmold und Hannover vergeblich auf Rechtsschutz.
Schulz wandte sich daraufhin an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg. Doch die Richter wiesen ihn zurück an die kirchlichen Verwaltungsgerichte: In diesem Fall dürfe sich der Staat nicht in innerkirchliche Angelegenheiten einmischen, hieß es in der Urteilsbegründung vom Dezember 2010.
Das Detmolder Kirchengericht warf Schulz in seiner Urteilsbegründung nun grobe Pflichtverletzungen im Sinne des niedersächsischen Stiftungsgesetzes vor. Die hohe Anteil von Aktien im Stiftungskapital und der Ankauf ostdeutscher Archivbestände sei nicht rechtmäßig gewesen. Auch habe Schulz nicht glaubhaft machen können, dass das Kuratorium der Bibliotheksstiftung diese Entscheidungen gedeckt habe. Die fristlose Kündigung sei als notwendige Folgemaßnahme der groben Pflichtverletzung rechtmäßig.
Gegen Schulz laufen noch weitere Gerichtsverfahren. Darunter sind ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Veruntreuung und eine Schadensersatzklage der Stiftung der Johannes-a-Lasco-Bibliothek.
