Wilhelmshaven - Wegen Untreue in besonders schweren Fällen soll sich der ehemalige Wilhelmshavener Polizeichef Hans-Henning von Dincklage vor dem Landgericht Oldenburg verantworten. Dem Leitenden Kriminaldirektor wird vorgeworfen, er habe sich immer wieder im Dienstwagen mit Chauffeur zur Arbeit fahren lassen.

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat jetzt nach mehr als zweijährigen Ermittlungen Anklage erhoben.

Dabei geht es um insgesamt 90 Fahrten, die der 60-jährige Polizeichef unerlaubt im Dienstwagen absolviert haben soll. Allein in 77 Fällen habe er sich morgens aus Oldenburg von einem Fahrer abholen und abends wieder zurückbringen lassen. Da er dabei seine Befugnisse als Amtsträger missbraucht habe, wertet dies die Staatsanwaltschaft als Untreue in besonders schwerem Fall.

Von Dincklage war im April 2013 von seinem Amt als Leiter der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland abgelöst worden. Er selbst hat die Vorwürfe immer zurückgewiesen. Außerdem habe sein Chef, der damalige Oldenburger Polizeipräsident Hans-Jürgen Thurau, von den Fahrten gewusst und sie gebilligt.

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In diesem Zusammenhang sah die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht auf das Geschehenlassen von Straftaten. Im Zuge der Ermittlungen gegen Thurau wurden sowohl die ehemaligen Diensträume Thuraus in Oldenburg als auch die Privatwohnung in Cloppenburg durchsucht. Das Verfahren gegen Thurau ist nach Auskunft der Oldenburger Staatsanwaltschaft noch nicht beendet. Es lasse sich auch nicht absehen, wie lange die Ermittlungen noch dauern.

Eingestellt ist seit geraumer Zeit ein weiteres Verfahren gegen den amtierenden Oldenburger Polizeipräsidenten Johann Kühme, dem ebenfalls private Nutzung von Dienstfahrzeugen unterstellt worden war. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hatten eine Einstellung des Verfahrens zur Folge.

Wann sich der Wilhelmshavener Ex-Polizeichef vor Gericht verantworten muss, steht noch nicht fest. Bis Ende August hat sein Verteidiger nach Auskunft eines Gerichtssprechers Gelegenheit, zur Anklageschrift Stellung zu nehmen. Danach entscheidet die Wirtschaftsstrafkammer über die Eröffnung des Verfahrens. Beobachter meinen, dass die Kammer so viele vordringliche Fälle, bei denen es um Haftsachen geht, zu bearbeiten habe, dass es frühestens in einem halben Jahr zum Prozess gegen von Dincklage kommen könne.

Von Dincklage ist zurzeit als Dozent an der Polizeiakademie in Oldenburg. Im vergangenen Jahr hatte er sich erfolgreich vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht gegen eine vollständige Suspendierung gewehrt.

Jürgen Westerhoff