Hannover - Die geplante stärkere parlamentarische Kontrolle des niedersächsischen Verfassungsschutzes kann nach Einschätzung von Juristen Probleme mit sich bringen. „Das Verhältnis von Exekutive und Legislative verschiebt sich dadurch“, sagte Veit Mehde von der Juristischen Fakultät der Universität Hannover am Donnerstag im Landtag bei der öffentlichen Anhörung zur rot-grünen Gesetzesnovelle für die Behörde.
Außerdem sollen personenbezogene Daten von Jugendlichen unter 16 Jahren künftig nicht mehr so einfach wie derzeit vom Verfassungsschutz gespeichert werden dürfen. Nur noch in Ausnahmen soll dies zum Bedauern der CDU zulässig sein. Bislang kann die Behörde auch Daten von Minderjährigen ab dem 14. Lebensjahr speichern.
Darüber hinaus soll der Verfassungsschutz der Gesetzesnovelle zufolge künftig gespeicherte Daten nach spätestens drei Jahren wieder löschen müssen. Bislang war die Höchstdauer fünf Jahre.
Mehde betonte, der Plan größerer politischer Einflussmöglichkeiten des Landtags beim Verfassungsschutz berge die Gefahr von Diskreditierungen, da etwa der Einsatz von V-Leuten zu einer politischen Entscheidung und damit zu einem Zankapfel von Regierung und Opposition werden könne. „Sie schwächen ihre eigene Kontrollfunktion durch ihre eigenen Entscheidungsbefugnisse“, sagte der Rechtswissenschaftler Heinrich Amadeus Wolf von der Universität Bayreuth.
Für Jonas Grutzpalk von der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Nordrhein-Westfalen ist das Ziel der Novelle dennoch sinnvoll: „Es ist richtig, dass ein Akteur, der politische Entscheidungen durchsetzen muss, auch ein politisches Mandat hat.“ Er machte aber klar, dass im Gesetz die Aufgaben und das damit verbundene Selbstverständnis nicht ausreichend klar definiert seien.
