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Freispruch im Ruhestand

FJH

GANDERKESEE - Der 58 Jahre alte Polizeibeamte, der sich im Herbst 2010 auf der Wache in Bookholzberg (Gemeinde Ganderkesee) einer Zeugin sexuell genähert hat, kehrt nicht in den Dienst zurück. Der Mann wurde zwar am Dienstag bei der Neuauflage seines Prozesses vor dem Landgericht Oldenburg vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen, aber der 58-Jährige ist bereits zum 1. März „unabhängig von Straf- und Disziplinarverfahren wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt“ worden, teilte die Polizeidirektion Oldenburg auf Nachfrage mit.

Beim ersten Prozess hatte der Beamte eine Bewährungsstrafe von 14 Monaten erhalten, weil er die schutzlose Lage der Frau ausgenutzt habe, wie die Richter feststellten. Damit hätte er seinen Job verloren. Der Angeklagte hatte die Übergriffe eingeräumt, allerdings erklärt, er habe geglaubt, die 44-Jährige sei einverstanden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aufgehoben, weil nicht ausreichend untersucht worden sei, ob sich das Opfer in einer Zwangslage befunden hatte. Das ist jetzt geklärt worden.

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