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CDU fordert Untersuchungsausschuss Mehr Geld für Weil-Mitarbeiterin – Landtag will „Gehaltsaffäre“ aufklären

Müssen sich Fragen zur Höhergruppierung einer Mitarbeiterin stellen: Ministerpräsident Stephan Weil (SPD, rechts) und Finanzminister Gerald Heere (Grüne)

Müssen sich Fragen zur Höhergruppierung einer Mitarbeiterin stellen: Ministerpräsident Stephan Weil (SPD, rechts) und Finanzminister Gerald Heere (Grüne)

Matthey/dpa

Hannover - Nach sieben Jahren wird der Niedersächsische Landtag voraussichtlich wieder einen Untersuchungsausschuss einsetzen. Einen entsprechenden Antrag will die oppositionelle CDU an diesem Mittwoch ins Plenum einbringen. Sie sieht es als rechtswidrig an, dass die Büroleiterin von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) kurzfristig eine höhere Bezahlung erhielt, obwohl die fachliche Prüfung des Finanzministeriums zu einem anderen Ergebnis gekommen war. Die Staatskanzlei weist die Vorwürfe zurück.

1900 Euro zusätzlich

Darum geht es: Aynur C., (32) übernahm im Februar 2023 die Büroleitung des Ministerpräsidenten. Im Sommer lief die Probezeit nach Angaben der Staatskanzlei ab. Die wichtige Vertrauensposition ist eigentlich mit der Besoldungsstufe B2 für Beamte bewertet. knapp 8200 Euro brutto monatlich. Weils Parteifreundin war zunächst nach der höchsten tariflichen Entgeltstufe 15 (6300 Euro brutto) eingestellt worden. Durch eine nachträgliche Änderung der Beförderungspraxis wurde das Gehalt der Büroleiterin außertariflich um 1900 Euro angehoben. Damit erhalte die Beschäftigte nun so viel Geld im Monat wie die vorherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem Posten, erklärte Regierungssprecherin Anke Pörksen.

Die CDU-Fraktion hält das Vorgehen der rot-grünen Regierung für rechtswidrig. Es sei rückwirkend eine Bezahlung ausgelöst worden, die „nach unserer Auffassung so nicht möglich war“, sagte Carina Hermann, die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU. Das Vorgehen des Ministerpräsidenten sei ungerecht gegenüber allen anderen Beschäftigten im Öffentlichen Dienst, die sich seit Jahren einsetzen und lange Zeit auf eine Beförderung warten müssten. Der Untersuchungsausschuss solle aufklären, welches Motiv hinter der „Beförderung mit der Brechstange“ steckte.

Weil selbst verwies darauf, dass Aynur C. nach der zuletzt üblichen Praxis das jetzige Gehalt erst nach acht bis zehn Jahren zugestanden hätte. Beim Wettbewerb um die klügsten Köpfe müsse der Öffentliche Dienst flexibler werden. Er räumte aber auch Fehler im Zusammenhang mit der Höhergruppierung ein. „Wir haben uns die Sache durch den Ablauf wahrscheinlich selber schwer gemacht“, sagte er der NOZ vergangene Woche.

Rot/Grün gelassen

SPD und Grüne sehen dem Untersuchungsausschuss mit Gelassenheit entgegen. „Alle Fragen sind beantwortet“, sagte Volker Bajus, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen, am Dienstag in Hannover. Der Ministerpräsident habe sich bereits eingehend geäußert. Zudem würden der Bund und mehrere Länder das Instrument der Höhergruppierung bereits nutzen. Bajus warf der CDU vor, sich lediglich mit Formalien zu beschäftigen, weniger mit Inhalten. „Am Ende ist außer Spesen nichts gewesen“, vermutet Bajus.

Laut Verfassung muss der Landtag einen Untersuchungsausschuss einsetzen, wenn dies von einem Fünftel der Mitglieder beantragt wird. Mit 47 von 146 Abgeordneten erreicht die CDU das Quorum. Der Ausschuss mit dem Titel „Gehaltsaffäre in der Staatskanzlei“ soll laut CDU-Antrag aus 14 Abgeordneten bestehen: fünf von der CDU, sechs von der SPD, zwei von den Grünen sowie ein AfD-Abgeordneter. In der April-Sitzung dürfte sich der Landtag abschließend mit der Einsetzung des Gremiums befassen.

Stefan Idel
Stefan Idel Landespolitischer Korrespondent
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