Osterode - Der als „Knöllchen-Horst“ bekanntgewordene Jäger von Falschparkern ist mit einer Beleidigungsklage gegen Dolly Buster gescheitert. Das Amtsgericht in Osterode am Harz wies die Klage auf Schmerzensgeld am Donnerstag ab.

Ex-Erotikstar Dolly Buster soll in einer Fernsehsendung gesagt haben, „Knöllchen-Horst“ geile sich wohl daran auf, wenn er Parksünder anzeige. Das Gericht befand, das Wort „geil“ aus dem Munde einer Pornodarstellerin sei keine Herabwürdigung, sondern ein zu der von ihr verkörperten Rolle passender Sprachgebrauch. Außerdem habe der Begriff aus gesellschaftlicher Sicht einen Wandel erfahren und sei nicht mehr nur negativ belegt.

„Knöllchen-Horst“, der mit bürgerlichem Namen Horst-Werner N. heißt und in den vergangenen Jahren Zehntausende Parksünder angezeigt hatte, verlangte mehrere Hundert Euro Schmerzensgeld.