HANNOVER - HANNOVER/DPA - Kosten für eine Adoption können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt auch, wenn eine Frau wegen Kinderlosigkeit psychisch erkrankt war. Mit dieser Begründung hat das Niedersächsische Finanzgericht in einem jetzt veröffentlichten Urteil die Klage eines Ehepaares abgewiesen, das 8000 Euro für die Adoption zweier Kinder steuerlich geltend machen wollte. Eine Adoption könne sich zwar als heilungsfördernd erweisen. Eine steuerlich abzugsfähige Heilbehandlung sei sie aber nicht (Aktenzeichen: 3 K 635/03). Das Ehepaar war jahrelang unfreiwillig kinderlos geblieben. Die gängigen Methoden der Schulmedizin wie Inseminationen oder Invitro-Fertilisationen hatten nicht zum Erfolg geführt.
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