HANNOVER - Atomkraftgegner sind mit ihrem Antrag auf eine vorläufige Unterbrechung der Erkundung von Gorleben als Endlagerstandort für radioaktive Abfälle vor Gericht gescheitert. Das teilte das Verwaltungsgericht Lüneburg am Donnerstag mit.

„Die dem Bundesamt für Strahlenschutz erteilte Verlängerung des Rahmenbetriebsplanes und der zur Durchführung der Arbeiten für zwei Jahre zugelassene Hauptbetriebsplan verletzen die Antragsteller nicht in ihren subjektiven Rechten“, entschied die 2. Kammer. Weder seien dadurch die Schutzgüter Leben und Gesundheit tangiert, noch seien die Salzabbaurechte der Antragsteller betroffen. Für das Erkundungsbergwerk sei zudem eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich.

Im September vergangenen Jahres hatte das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Clausthal-Zellerfeld den Rahmenbetriebsplan für weitere zehn Jahre bis Ende September 2020 verlängert. Außerdem wurde für die Erkundungsarbeiten ein Hauptbetriebsplan für die Dauer von zwei Jahren zugelassen.

Gegen eine Wiederaufnahme der Erkundungsarbeiten klagten daraufhin im Oktober vor dem Verwaltungsgericht Andreas Graf von Bernstorff und sein Sohn Fried, der Elbfischer Christian Köthke, die Salinas GmbH und die Kirchengemeinde Gartow, die ebenfalls Salzrechte besitzt.

Im Landtag forderte Ministerpräsident David McAllister (CDU) am Donnerstag die künftige grün-rote Landesregierung von Baden-Württemberg auf, Vorschläge für ein Endlagerstandort zu machen.