HANNOVER - Der Beginn der Probebohrungen für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus dem Atommülllager Asse rückt näher. Das niedersächsische Umweltministerium erteilte dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Asse-Betreiber am Donnerstag die atomrechtliche Genehmigung zum Anbohren von zwei Kammern mit Atommüll. BfS-Sprecher Werner Nording bestätigte, der Behörde liege die Genehmigung vor.
Durch die Bohrungen wollen sich die Experten des Bundesamtes einen Überblick über den Zustand der Kammern und der seit Jahrzehnten lagernden Fässer mit schwach radioaktivem Müll verschaffen. „Mit diesem Startschuss für die Faktenerhebung werden die Randbedingungen erkundet, unter denen eine sichere Rückholung der in der Schachtanlage Asse II eingelagerten radioaktiven Abfälle erfolgen kann“, sagte Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP).
Die Genehmigung sei mit 32 Auflagen verbunden. Viele beträfen Schutzmaßnahmen beim Anbohren der Kammern. Die Bohrungen in die mit radioaktiven Abfällen gefüllten Kammern seien „ein weltweit einzigartiges Projekt, das mit sehr komplexen Entscheidungsprozessen verbunden ist“, sagte Sander. Im Vordergrund stehe, dass die Beschäftigten keinen Gefahren ausgesetzt würden und dass die Arbeiten auch schadlos für die Menschen in der Region und für die Umwelt abliefen.
Das BfS ist seit Anfang 2009 Betreiber des Atommülllagers Asse. Nach einem Vergleich verschiedener Schließungsoptionen legte die Behörde ein Jahr später fest, dass nach Möglichkeit alle Abfälle aus dem maroden Bergwerk geborgen werden sollen. Nur so könne die Sicherheit des vom Einsturz bedrohten Bergwerks gewährleistet werden.
Im vergangenen Herbst beantragte das BfS in Hannover die Genehmigung zum Anbohren der Kammern. Bürgerinitiativen mahnten seitdem mehrfach einen Beginn der Rückholung an. In den vergangenen Tagen hatte es zwischen BfS und Umweltministerium Gespräche über die Auflagen gegeben. In einem seiner Behörde Mitte März übermittelten Entwurf seien diese Auflagen „zum Teil weitreichend“ gewesen, sagte Nording. Der endgültige Bescheid weiche von dem Entwurf teilweise ab. Nun werde der Planungs- und Zeitbedarf bis zum Start der ersten Bohrungen ermittelt.
