HANNOVER/BERLIN - Das Verfahren zum Eintreiben ausstehender Gebühren sei „unmöglich“, lautet die Kritik. Die Kassenärzte hoffen auf ein neues Abkommen mit den Krankenkassen.

Von Olaf reichert

HANNOVER/BERLIN - Mehr als acht Millionen Euro an Gerichtskosten müsste die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) aufwenden, um von den 54 000 Patienten, die im vergangenen Jahr ihre Praxisgebühr nicht bezahlt haben, eine Gesamtsumme von 540 000 Euro einzuklagen. „Eine unmögliche Situation“, meint KVN-Sprecher Detlef Haffke. Da die Vereinigung kein Interesse an diesem Minusgeschäft hat, versucht sie zwei andere Wege.

Der Aufruf an ihre Mitglieder, Patienten, die keinen „Eintritt“ zahlen, nicht zu behandeln, zielt auf die Zahlungsmoral der Krankenversicherten in Niedersachsen. Die sei zwar „außerordentlich gut“ (Haffke) – immerhin haben nur 0,7 Prozent aller Patienten im Jahr 2004 die Gebühr geprellt – aber diese verschwindend kleine Minderheit hat große Probleme verursacht. Und sie droht zu wachsen.

„Ob ein Patient die Praxisgebühr bezahlt hat oder nicht, kümmert die Krankenkassen nicht“, beklagt Haffke. „Die ziehen automatisch 10 Euro vom Arzthonorar ab.“ Und die Mediziner können der Gebühr hinterherlaufen. „Dieses monströse Inkassoverfahren macht den Ärzten eine Menge Ärger“, so Haffke.

Deshalb strebt die KVN gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung eine Revision des Inkassoverfahrens an. „Das zeichnet sich tatsächlich ab“, so der KVN-Sprecher hoffnungsvoll. Nach seiner Aussage wollen sich in diesem Monat Vertreter der Kassenärzte und der Krankenkassen zusammensetzen und Alternativen beraten. Auch das Bundesgesundheitsministerium soll am Tisch sitzen. Eine Nachfrage in Berlin ergab indes, man wisse von einem solchen Termin nichts.