HANNOVER/BERLIN - Eine Anfechtung der Bundestagswahl wegen der sogenannten Überhangmandate hat nach Ansicht der meisten Wahlrechts-Experten keine Chance. Union und FDP könnten danach auch eine Koalition bilden, wenn sie nur 44 bis 45 Prozent der Stimmen bei der Bundestagswahl am kommenden Sonntag erhalten würden.

Der Verfassungsrechtler Jörn Ipsen sprach von einer eindeutigen Verfassungslage. „Überhangmandate sind möglich und können wahlentscheidend sein“, sagte Ipsen der NWZ . „Überhangmandate sind nicht illegal und nicht verfassungswidrig“, meinte der niedersächsische Landeswahlleiter Volker Homuth.

Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) sagte der NWZ : „Die Überhangmandate sind Ergebnis unseres geltenden personalisierten Verhältniswahlrechts.“ Das Bundesverfassungsgericht habe sie entgegen der Behauptung der SPD nicht für verfassungswidrig erklärt. Die SPD hält eine Koalition mit Überhangmandaten nicht für rechtens. Die Linken haben mit Klage gedroht.

Überhangmandate kommen zustande, wenn eine Partei über die Erststimme mehr Sitze erobert, als ihr nach dem Zweitstimmen-Ergebnis eigentlich zustünden. Sie sind eine Art Bonus. Die Union kann derzeit mit sieben Überhangmandaten mehr rechnen als die SPD. Das Wahlrecht muss wegen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bis 2011 geändert werden. Ipsen schlägt vor, die niedersächsische Regelung der Ausgleichsmandate auf Bundesebene einzuführen.

Stichwort, S.2

Meinung, S.4