HANNOVER - Bürger müssen auch künftig vor Gericht ziehen, um gegen Behördenentscheide vorzugehen. Die seit fünf Jahren in Niedersachsen ausgesetzten Widerspruchsverfahren werden nicht wieder eingeführt. Das will die CDU/FDP-Landesregierung nach Informationen dieser Zeitung am heutigen Dienstag beschließen. Ein Gutachten empfiehlt allerdings, für Teilbereiche wie Steuerbescheide, Gebührenforderungen oder Bafög-Bescheide das Widerspruchsverfahren wieder zuzulassen. Die Aussetzung war bis Ende 2009 befristet. Die Verwaltungsgerichte sprechen von einer Klagewelle, die Regierung bestreitet das.
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