HANNOVER - Manche Vorhaben scheitern schon im Vorfeld. Der „Führerschein mit 17“ gilt dagegen als Erfolgsbeispiel.

Von Marco Seng,

Redaktion Hannover

HANNOVER - Wenn Bundesländer ihren Einfluss in Berlin geltend machen wollen, führt der Weg meist über den Bundesrat. Manche Gesetzesvorhaben scheitern allerdings schon im Vorfeld. So konnte sich die niedersächsische Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU) beim Thema Sterbehilfe nicht gegen den Koalitionspartner FDP durchsetzen.

Andere Initiativen verschwinden nach einem Regierungswechsel in den Schubladen. So werden von den Anträgen, die Niedersachsen in der rot-grünen Ära eingebracht hat und die nicht mehr erledigt werden konnten, nur einige erneuert. Vorerst vom Tisch sind etwa die Initiativen zur Eidesleistung bei Einbürgerung, zur Ergänzung der Kronzeugenregelung und zur Änderung des Postgesetzes. „Sie sind überholt, oder die Sachlage hat sich geändert“, erklärt Regierungssprecher Matthias Sickert. Man habe das von Fall zu Fall abgewogen. Was in den meisten Fällen heißt, die Anträge sind angesichts der veränderten politischen Großwetterlage nicht mehr genehm. Vor allem in Sachen innerer Sicherheit muss sich eine CDU-geführte Landesregierung wegen der Großen Koalition mehr zurückhalten.

Zu den Initiativen, die erneuert wurden, gehört etwa eine zur Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte, die zusammen mit Hamburg eingebracht wird. Drei Gesetze, unter anderem zur Zusammenlegung von Gerichten, will Niedersachsen mit Baden-Württemberg durchsetzen. Dass Landesvorstöße durchaus Chancen haben, weiß der Sprecher der niedersächsischen Landesvertretung in Berlin, Rüdiger Jacobs. Als Beispiel nennt er den „Führerschein mit 17“, den Verkehrsminister Walter Hirche (FDP) salonfähig gemacht hat. „Die Initiative war nicht hochpolitisch, aber erfolgreich“, sagt Jakobs.