HANNOVER - Der Dioxin-Skandal von 2011 wird wohl kein juristisches Nachspiel haben. Das Landgericht Oldenburg lehnte die Eröffnung eines Hauptverfahrens wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen gegen Agrarstaatssekretär Friedrich-Otto Ripke (CDU) und Ex-Ministeriumssprecher Gert Hahne ab. Die Staatsanwaltschaft will aber Rechtsmittel prüfen. Sie hatte Ripke und Hahne vorgeworfen, einen Futtermittelhersteller in Damme (Landkreis Vechta) durch eine Pressemitteilung vor einer Durchsuchung seines Betriebes gewarnt zu haben. Das Gericht erklärte, Ripke und Hahne könne kein Geheimnisverrat angelastet werden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium habe bereits zuvor Medien informiert.
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