HANNOVER - Die Stille am Karfreitag sei „die ausgedehnte Schweigeminute einer ganzen Gesellschaft“, erklärt der hannoversche Landesbischof Ralf Meister. Die Stille gelte allen Menschen, die Leid ertragen müssten: „Die Kraft einer solchen gemeinsamen Stille stärkt eine Gesellschaft“, sagt er und plädiert dafür, am gesetzlichen Karfreitagsschutz festzuhalten.
Auch in diesem Jahr wird um die Stille am Karfreitag wieder gestritten. Nach Tanz-Flashmobs zum Beispiel auf dem Bremer Marktplatz im vergangenen Jahr ruft nun die Gießener Piratenpartei für Freitag übers Internet zu einer Tanz-Demo auf. Auch bei den Schaustellern regt sich Kritik an der gesetzlich geregelten Ruhe: Stehen doch etwa auf dem Hamburger Frühlingsdom oder der Bremer Osterwiese an diesem Tag die Fahrgeschäfte still.
Streng geregelt
Die Karfreitagsruhe ist in den einzelnen Landesgesetzen streng geregelt: Öffentliche Tanzveranstaltungen, aber auch Sportturniere und Konzerte mit Schankbetrieb sind an diesem Tag verboten. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die „der Würdigung des Feiertages“ dienen. Ein Verstoß kann mit Bußgeld geahndet werden. Die Geldstrafe reicht von bis zu 1500 Euro etwa im Saarland bis hin zu 10 000 Euro in Bayern.
„Dass dieser Tag für alle Bürger auch durchs Gesetz geschützt wird, ist Ausdruck der Verwurzelung unseres kulturellen Erbes im Christentum“, erklärt der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider. Für die Christen sei der Karfreitag einer der höchsten Feiertage.
Auch der Sprecher der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, warnt vor einer Aufweichung der Ruhe: „Der Karfreitag mit seinem eigenen Gepräge ist nicht nur ein christlicher Festtag, sondern ein gesamtgesellschaftliches kulturelles Erbe“, sagt er. „Es tut auch einer weitgehend säkularen Gesellschaft gut, einen allgemeinen Tag der Unterbrechung des alltäglichen Erwerbs-, Konsum- und Vergnügungsbetriebes aufrecht zu erhalten“, ist er sich sicher.
Heftig diskutiert
Bislang hatten die Kirchen, wenn es um den Schutz des Karfreitags ging, stets die Rechtsprechung auf ihrer Seite: 2007 untersagte etwa der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München eine von Kirchenkritikern geplante „Heidenspaß-Party“. Was vor Gericht bislang Bestand hat, wird derweil in manchem Landtag heftig diskutiert. In Bayern, aber auch in Niedersachsen, Bremen und Nordrhein-Westfalen gab es in den vergangenen Jahren Diskussionen um mögliche Gesetzesänderungen. Zuletzt machte Anfang März dieses Jahres die Grünen-Fraktion im hessischen Landtag einen Vorstoß in Richtung Novellierung des Feiertagsgesetzes.
Angesichts des Streits um den Feiertag geht die evangelische Kirche in Hessen-Nassau inzwischen einen neuen Weg: Mit einer Plakataktion wirbt sie für ein Nachdenken über den christlichen Feiertag. Der Tag thematisiere sowohl menschliche Grunderfahrung, als auch den Kern des christlichen Glaubens, sagt der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung. Zugleich signalisiert er in einem Zeitungsinterview auch Gesprächsbereitschaft beim Tanzverbot an gewöhnlichen Sonntagen.
